AUSBILDUNG

zum Verwaltungsdienst im öffentlichen Veterinärwesen

Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland

AUSBILDUNG

zum Verwaltungsdienst im öffentlichen Veterinärwesen

Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland

Landesverband der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte Baden-Württemberg e.V.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Voraussetzung

2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit

12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt

Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns e.V.

BAYERN

Voraussetzung

mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit

davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern

Landesverband der Tierärzteschaft im Öffentlichen Dienst Berlin e.V. (LbT)

BERLIN

Voraussetzung

12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis

Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden

berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten

Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen

Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt

Quelle

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz über den
Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den
tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS)
(GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/ausbildung-und-karriere/aus-und weiterbildung/akadvet/tieraerzt-licher-staatsdienst/

Quelle

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst

(FachV-VetD) vom 6. August 2002
GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,
126) in Kraft ab: 30.08.2014

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12

https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf

Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Brandenburg

BRANDENBURG

Voraussetzung

mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung

Landesverband der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Hessens e.V.

HESSEN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon
mind. 6 Monate Großtierpraxis

Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Prüfung zur Ausübung
der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinär-
verwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung
– ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der
Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung amts-
tierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom
2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de

Landesverbandes Niedersachsen des BbT (VbT Niedersachsen)

NIEDERSACHSEN

Voraussetzung

keine Angaben

Landesverband der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalen

NORDRHEIN-WESTFALEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund I Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

RHEINLAND-PFALZ

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst in der
Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der
Fachrichtung Gesundheits- und soziale
Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/
2012 S.535) –
http://www.schure.de

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen
Dienstes in der Veterinärverwaltung im
Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)
(SGV. NRW.)  mit Stand vom
5.12.2017, https://recht.nrw.de/

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Landesverband der beamteten Tierärzte des Saarlandes

SAARLAND

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e.V.

SACHSEN

Voraussetzung

2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis
6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung

 

Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT

Voraussetzung

mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis

Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Quelle

Verordnung des Sächsischen Staats-
ministeriums für Soziales und Ver-
braucherschutz über die Weiterbildung
und Prüfung für Tierärzte im
Verwaltungsdienst des Öffentlichen
Veterinärwesens im Freistaat
Sachsen (Sächsische Tierarzt-
weiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen
SächsTierarztWÖVetVO) vom
16.Oktober 2009 (SächsGVBl.
2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)

Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)

https://amtstierarzt.de/aufgaben-und ausbildung/ausbildungsverordnungen-der-laender-fuer-den-tieraerztlichen-staatsdienst/159-2011-sachsen-anhalt-pruefung-fuer-die-laufbahn-des-hoeheren-veterinaerdienstes

Vereinigung beamteter Tierärzte Schleswig-Holstein, Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Vereinigung der beamteten Tierärzte Thüringen e.V.

THÜRINGEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Quelle

Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“

Stand: 2017

In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.

Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13

1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14

Landesverband der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte Baden-Württemberg e.V.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Voraussetzung

2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit

12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt

Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden

Quelle

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS) (GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/ausbildung-und-karriere/aus-und weiterbildung/akadvet/tieraerzt-licher-staatsdienst/

Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns e.V.

BAYERN

Voraussetzung

mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit

davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern

berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten

Quelle

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
(FachV-VetD) vom 6. August 2002 GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,126) in Kraft ab: 30.08.2014

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12

https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf

Landesverband der Tierärzteschaft im Öffentlichen Dienst Berlin e.V. (LbT)

BERLIN

Voraussetzung

12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis

Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen

Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt

Quelle
Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Brandenburg

BRANDENBURG

Voraussetzung

mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung

Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten

Quelle

Verordnung über die Prüfung zur Ausübung der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinärverwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung- ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416

Landesverband der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Hessens e.V.

HESSEN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon
mind. 6 Monate Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom 2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de

Landesverbandes Niedersachsen des BbT (VbT Niedersachsen)

NIEDERSACHSEN

Voraussetzung

keine Angaben

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und sozialeDienste (APVO-GsozD-AmtsTA) Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/2012 S.535)
http://www.schure.de

Landesverband der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalen

NORDRHEIN-WESTFALEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet) (SGV. NRW.) mit Stand vom 5.12.2017
https://recht.nrw.de/

Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund I Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

RHEINLAND-PFALZ

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Landesverband der beamteten Tierärzte des Saarlandes

SAARLAND

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e.V.

SACHSEN

Voraussetzung

2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis

6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung

Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung

Quelle

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen SächsTierarztWÖVetVO) vom 16.Oktober 2009 (SächsGVBl.2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/

Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT

Voraussetzung

mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)

Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)

https://amtstierarzt.de/aufgaben-und ausbildung/ausbildungsverordnungen-der-laender-fuer-den-tieraerztlichen-staatsdienst/159-2011-sachsen-anhalt-pruefung-fuer-die-laufbahn-des-hoeheren-veterinaerdienstes

Vereinigung beamteter Tierärzte Schleswig-Holstein, Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Vereinigung der beamteten Tierärzte Thüringen e.V.

THÜRINGEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

Quelle

Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“

Stand: 2017

In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.

Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13

1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14

Landesverband der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte Baden-Württemberg e.V.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Voraussetzung

2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit

12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt

Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden

Quelle

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz über den
Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den
tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS)
(GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/ausbildung-und-karriere/aus-und weiterbildung/akadvet/tieraerzt-licher-staatsdienst/

Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns e.V.

BAYERN

Voraussetzung

mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit

davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern

berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten

Quelle

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst

(FachV-VetD) vom 6. August 2002
GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,
126) in Kraft ab: 30.08.2014

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12

https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf

Landesverband der Tierärzteschaft im Öffentlichen Dienst Berlin e.V. (LbT)

BERLIN

Voraussetzung

12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis

Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen

Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt

Quelle
Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Brandenburg

BRANDENBURG

Voraussetzung

mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung

Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten

Quelle

Verordnung über die Prüfung zur Ausübung
der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinär-
verwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung
– ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416

Landesverband der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Hessens e.V.

HESSEN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon
mind. 6 Monate Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der
Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung amts-
tierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom
2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de

Landesverbandes Niedersachsen des BbT (VbT Niedersachsen)

NIEDERSACHSEN

Voraussetzung

keine Angaben

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst in der
Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der
Fachrichtung Gesundheits- und soziale
Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/
2012 S.535) –
http://www.schure.de

Landesverband der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalen

NORDRHEIN-WESTFALEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen
Dienstes in der Veterinärverwaltung im
Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)
(SGV. NRW.)  mit Stand vom
5.12.2017, https://recht.nrw.de/

Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund I Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

RHEINLAND-PFALZ

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Landesverband der beamteten Tierärzte des Saarlandes

SAARLAND

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsens e.V.

SACHSEN

Voraussetzung

2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis

6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung

Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung

Quelle

Verordnung des Sächsischen Staats-
ministeriums für Soziales und Ver-
braucherschutz über die Weiterbildung
und Prüfung für Tierärzte im
Verwaltungsdienst des Öffentlichen
Veterinärwesens im Freistaat
Sachsen (Sächsische Tierarzt-
weiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen
SächsTierarztWÖVetVO) vom
16.Oktober 2009 (SächsGVBl.
2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/

Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT

Voraussetzung

mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)

Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)

https://amtstierarzt.de/aufgaben-und ausbildung/ausbildungsverordnungen-der-laender-fuer-den-tieraerztlichen-staatsdienst/159-2011-sachsen-anhalt-pruefung-fuer-die-laufbahn-des-hoeheren-veterinaerdienstes

Vereinigung beamteter Tierärzte Schleswig-Holstein, Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Voraussetzung

Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

24 monatiger
Vorbereitungsdienst

Quelle

In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt

Vereinigung der beamteten Tierärzte Thüringen e.V.

THÜRINGEN

Voraussetzung

mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis

Quelle

Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“

Stand: 2017

In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.

Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13

1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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