Thüringen - Stellenausschreibung im Fachministerium
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Im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 53 „Lebensmittelüberwachung“ die Stelle einer/eines
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zu besetzen.
Über uns:
Das TMASGFF beschäftigt derzeit etwa 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und besitzt mit dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einen hinsichtlich der Dienststellen regional sehr ausgedehnten nachgeordneten Bereich. Das TMASGFF ist als eine der obersten Landesbehörden des Freistaats Thüringen zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben aus den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Stellenausschreibung - Baden-Württemberg - Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Az.: 12 - 0305.3/0827, Stuttgart, 22.12.2020
Bei der Stabsstelle Tiergesundheit und Verbraucherschutz (STV) am Regierungspräsidium Tübingen sind für das Sachgebiet Tierschutz folgende unbefristete Stellen zu besetzen:
a) mehrere Tierärzte (w/m/d) Kennziffer 0827/STUA/3307
b) 1 Diplom-Agraringenieur (w/m/d) 0827/STUA/3308
c) 2 Diplomingenieure der Elektro- oder Verfahrenstechnik oder des Maschinenbaus (w/m/d) 0827/STUA/3309
d) 1 Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes (m/w/d) 0827/STUA/3310
Ihre Perspektive:
Es erwarten Sie vielseitige, interessante und herausfordernde Aufgaben mit gesellschafts-politscher Relevanz und hoher Außenwirkung. Sie arbeiten in einem interdisziplinären Team von Experten in engem Austausch mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den Regierungspräsidien und den unteren Verwaltungsbehörden.
Offener Aufruf - Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktika
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Offener Aufruf an alle Veterinärämter, Fleischhygieneämter und Veterinärmedizinische Untersuchungsämter
Nachrichtlich BbT Landesverbände, Landestierärztekammern, BTK, DVG, Fakultätentag, BVVD
Aufruf an die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in den Veterinärämtern, den Fleischhygieneämtern und den Veterinärmedizinischen Untersuchungseinrichtungen
pro Praktikum für die tierärztliche Kollegenschaft der Zukunft
Ob Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktikum es wird die Solidarität für die Tiermedizinstudierenden gebraucht. Coronapandemie-bedingt ist die Durchführung der geplanten Praktika erschwert. Ich bitte Sie liebe Kolleginnen und Kollegen dringend um Unterstützung bei der Absicherung der studentischen Praktika in ihren Zuständigkeitsbereichen.
Nur Sie können vor Ort die Möglichkeiten und Grenzen einschätzen!
Einen Einblick in unsere Arbeit und die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Praxisbedingungen können die Universitäten und Hochschulen nicht übernehmen.
Initiative neue Qualität der Arbeit - INQA
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- Geschrieben von A. Piontkowski
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten wie diesen kann es hilfreich sein, sich Anregungen für eine Gestaltung des Arbeitslebens zu holen, die den eigenen Bedürfnissen möglichst entgegenkommt. Hier kann ein Blick auf inqa.de/DE/startseite/startseite.html lohnen. Dahinter verbirgt sich die Homepage der "Initiative neue Qualität der Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen
Dr. Arno Piontkowski
Dissertation zur Garantenstellung des Amtstierarztes
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Liebe Kolleg*innen,
im Februar 2020 wurde eine neue Dissertation auch zum Thema Garantenstellung des amtstieräztlichen Dienst veröffenlicht:
Studien zum Strafrecht - 106
Die Garantenstellung des Amtstierarztes
Unter besonderer Berücksichtigung der rechtsphilosophischen und empirischen Implikationen von § 17 Tierschutzgesetz
Annabelle Thilo
Seit geraumer Zeit wird allgemein ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes beklagt. Dies betrifft insbesondere Amtsveterinäre, welche vom Gesetzgeber als zentrale Kontrollinstanz vorgesehen sind. Das vorliegende Werk spannt einen Bogen von den rechtsphilosophischen Grundlagen des Tierschutzgesetzes bis zu der Bedeutung und Anwendung seiner Prinzipien in der Strafverfolgungspraxis. Erörtert werden neben dogmatischen Fragen der strafrechtlichen Verantwortung von Amtsveterinären auch wesentliche Aspekte der zentralen Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17) sowie aktuelle Probleme im Tierschutzrecht.
Dabei legt die Verfasserin auch die erste empirische Untersuchung ihrer Art in Deutschland vor, im Rahmen derer mittels Analyse von Strafakten verschiedener Bundesländer untersucht wird, ob und inwieweit eine effektive Umsetzung von Tierschutznormen durch Amtstierärzte, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattfindet, insbesondere hinsichtlich gewerblicher Tierhaltung.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie
Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2019, 1. Auflage 2020
Publiziert von Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Waldseestraße 3-5, 76530 Baden-Baden
www.nomos.de
Downloadlink: https://www.nomos-shop.de/titel/die-garantenstellung-des-amtstierarztes-id-87361/
Die Zusammenfassung beginnt auf Seite 281.
MkG
Christian Cegla
07.10.2020 Pressemeldung 02/20 - Tiertransporte von Nutztieren in Drittländer
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Am 2. Oktober hat der BbT sich jeweils mit einem Brief an Frau Bundesministerin Klöckner und Herrn Bundesminister Müller zu Langstreckentransporten von Zucht- und Nutztieren in Drittländer gewandt. Die Amtstierärzteschaft lehnt Drittlandtransporte von Nutztieren ab. Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst sind jedoch in letzter, rechtlicher Konsequenz verpflichtet, diese dennoch abzufertigen. Dabei wird ihnen die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben seitens der Antragsteller zugemutet. Weiteres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text des Briefes an die Bundesminister.
Inhalt der Briefe (Text):
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Müller,
in verschiedenen Zielländern für Langstreckentransporte von Zucht- und Nutztieren bestehen unseres Wissens Kooperationen mit Ihren Häusern zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Die Förderung beinhaltet auch den Aufbau von Rinderbeständen in diesen Ländern, in deren Kontext dann die Transporte lebender Tiere über tausende von Kilometern stattfinden. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. lehnt grundsätzlich lange Beförderungen von Zucht- und Nutztieren in Drittländer ab.
Die höchste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verlangt allerdings von unseren Mitgliedern als „Fachleute“ eine umfassende Prüfung der Transportbedingungen und –routen, sowie der Versorgungsstellen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 bis zum Bestimmungsort dieser Transporte. Dies geschieht aber aus dem lokalen Blickwinkel eines/einer Bediensteten der für die Abfertigung zuständigen Behörde. Auf ihnen liegt die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben, die Abfertigung der Transporte und die Ausstellung der Transportbescheinigungen.
Es ist unseren Mitgliedern faktisch nicht möglich, die Transportbedingungen und -routen sowie die Eignung der Versorgungsstellen für die erforderlichen Entladungen realitätsnah zu beurteilen. Mehrfache Überprüfungen in der Vergangenheit zeigten eine deutliche Inkongruenz zu den von den Transporteuren vorgelegten Transportunterlagen. Dies kann allerdings in den meisten Fällen erst nach erfolgtem Transport festgestellt werden.
Neufassung der AVV RÜb - Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)
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ergänzt am 17.09.2020:
Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020
Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch
erstellt am 27.08.2020:
Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:
Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“
Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung", warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).
Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).
Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.
Dr. Christian Cegla