Neufassung der AVV RÜb - Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)
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ergänzt am 17.09.2020:
Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020
Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch
erstellt am 27.08.2020:
Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:
Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“
Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung", warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).
Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).
Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.
Dr. Christian Cegla
2020 Laves - Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut
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Im Rahmen des "naStrAF-Projektes", das vom LAVES IB Celle in Kooperation mit drei weiteren Bieneninstituten (Uni Bochum, Länderinstitut in Hohen Neuendorf, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen) und der KTBL durchgeführt wurde, ist ein "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" erarbeitet worden. Er fasst den aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Amerikanischen Faulbrut und Empfehlungen für die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche zusammen. Er ist insbesondere für die Akteure bei der praktischen Bienenseuchenbekämpfung gedacht. Dieser Praxisleitfaden steht zum Download auf der LAVES Homepage zur Verfügung. Der Download befindet sich unter diesem Link: Praxisleitfaden Bekämpfung AFB
Verlag george & oslage - Tierschutzindikatoren zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbetrieb nutzen
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Die Rolle des Tierschutzbeauftragten in Schlachtunternehmen
Referenten: Dr. Rebecca Holmes
Die tierschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Schlachtung sollen sicherstellen, dass der Stress und das Leiden für die Tiere am Tag der Schlachtung ab der Ankunft am Schlachtbetrieb so gering wie möglich gehalten werden. Die tierschutzrechtlichen Vorgaben am Schlachtbetrieb ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz, der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und der Tierschutzschlachtverordnung. Darüber hinaus bieten Handbücher von verschiedenen Institutionen praktische Lösungsansätze für die Umsetzung von Tierschutzanforderungen im Schlachtbetrieb.
Verlag george & oslage - Einheitliche Befundung und Bewertung von Mastschweinen im Schlachthof
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Qualitätsgesicherte Datenerfassung und Schulungsmaterial // Für Tierärzte
Referenten: Dr. Patric Maurer, Dr. Michael Koch
Online-Seminar
ATF-Stunden: 2 (werden beantragt)
Valide Daten aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind die Basis zur Verbesserung der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Verlag george & oslage - Tierseuchen und Schweinegesundheit - Aktuell 2020
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Nach mehrjährigen Diskussionen und Debatten hat der Bundesrat Anfang Juli die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verabschiedet. Was bedeutet dieses im Detail für die Schweinehaltung und was müssen Tierärzte für die zukünftige Ausrichtung der Schweinebetriebe wissen? Dr. Jürgen Harlizius, Leiter des Schweinegesundheitsdienstes Nordrhein-Westfalen und Dr. Sylvia Heesen aus dem Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bieten hierzu einen aktuellen Überblick und beleuchten die wichtigen Neuerungen. Nicht weniger aktuell sind die seit 26.05.2020(oder Mai 2020) geltenden Möglichkeiten zur Früherkennung und Statuserhebung „Afrikanischen Schweinepest“, die Dr. Albert Groeneveld erläutert. Die Fortbildung wird ergänzt durch einen Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Zentek zum Mikrobiom des Schweines, über das in den letzten Jahren wichtige Erkenntnisse zur allgemeinen Schweinegesundheit zusammengetragen wurden. Um Tiergesundheit und Tierwohl zu stärken, müssen das gesamte Mikrobiom im Darm, und nicht nur pathogene Erreger, in den Blick genommen werden.
Engpässe in Schlachthöfen - Für die Masttiere "eine Katastrophe" (Auszug)
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von Oliver Klein, Datum: 08.07.2020 18:00 Uhr (Quelle ZDF: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/schweinezucht-toennies-tierschutz-100.html)
Große Schlachthöfe mussten wegen Corona-Ausbrüchen schließen. Masttieren geht es nun noch schlechter als eh schon. Im Extremfall müssen gesunde Tiere getötet und entsorgt werden.
Bis zu 30.000 Schweine werden normalerweise täglich bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück geschlachtet. Doch seit dem Corona-Ausbruch in der Fleischfabrik stehen die Bänder still. Das stellt die zuliefernden Schweinezüchter vor Platzprobleme.
Die Situation ist verfahren. Gleich zwei große Schlachthöfe mussten wegen Corona-Ausbrüchen dicht machen: Der Tönnies-Schlachthof im nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück und auch der Putenschlachtbetrieb Geestland in Wildeshausen in Niedersachsen. Die Schließung bringt die streng durchgetakteten Lieferketten der Branche durcheinander.
20.06.2020 Pressemeldung 01/20 - Tierwohl und Überwachung: Deutscher Ethikrat fordert Stärkung des amtstierärztlichen Dienstes
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Pressemitteilung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT)
Weismain, 20.06.2020
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) begrüßt die Forderung nach einer Stärkung des amtstierärztlichen Dienstes in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 16. Juni 2020 zur „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“. Bereits seit Jahren setzt sich der BbT dafür ein, die Vollzugskompetenzen der Veterinärämter klarer zu strukturieren. „Stärkung heißt für uns nicht nur eine Zunahme des Personals, die natürlich immer wünschenswert ist“, sagt Dr. Holger Vogel, der Präsident des BbT. Vielmehr ginge es auch um eine Verbesserung der Vollzugskompetenzen, wo nach Meinung des BbT erheblicher Nachholbedarf besteht. „Wir müssen alle verfügbaren Daten auswerten können, die Rückschlüsse auf die Beachtung des Tierschutzes zulassen“, so Vogel weiter. Dazu gehörten systematische Auswertungen der Gesundheitsdaten in landwirtschaftlichen Betrieben wie auch die Nutzung solcher Daten, die nach dem Tod der Tiere wichtige Hinweise geben können. „Nur so lässt sich nach unserer Auffassung die Kardinalforderung des EU-Rechts nach einer sich am Risiko orientierenden Überwachung erfüllen“, betont Vogel. Und nicht zuletzt: „Damit kann das Personal auch deutlich effizienter eingesetzt werden“. Deshalb beharre der BbT auf einer entsprechenden Anpassung des Bundesrechts.
Ansprechpartner:
Dr. Holger Vogel
Tel. 0170 187 03 04
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www.amtstierarzt.de