20.06.2020 Pressemeldung 01/20 - Tierwohl und Überwachung: Deutscher Ethikrat fordert Stärkung des amtstierärztlichen Dienstes
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Pressemitteilung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT)
Weismain, 20.06.2020
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) begrüßt die Forderung nach einer Stärkung des amtstierärztlichen Dienstes in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 16. Juni 2020 zur „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“. Bereits seit Jahren setzt sich der BbT dafür ein, die Vollzugskompetenzen der Veterinärämter klarer zu strukturieren. „Stärkung heißt für uns nicht nur eine Zunahme des Personals, die natürlich immer wünschenswert ist“, sagt Dr. Holger Vogel, der Präsident des BbT. Vielmehr ginge es auch um eine Verbesserung der Vollzugskompetenzen, wo nach Meinung des BbT erheblicher Nachholbedarf besteht. „Wir müssen alle verfügbaren Daten auswerten können, die Rückschlüsse auf die Beachtung des Tierschutzes zulassen“, so Vogel weiter. Dazu gehörten systematische Auswertungen der Gesundheitsdaten in landwirtschaftlichen Betrieben wie auch die Nutzung solcher Daten, die nach dem Tod der Tiere wichtige Hinweise geben können. „Nur so lässt sich nach unserer Auffassung die Kardinalforderung des EU-Rechts nach einer sich am Risiko orientierenden Überwachung erfüllen“, betont Vogel. Und nicht zuletzt: „Damit kann das Personal auch deutlich effizienter eingesetzt werden“. Deshalb beharre der BbT auf einer entsprechenden Anpassung des Bundesrechts.
Ansprechpartner:
Dr. Holger Vogel
Tel. 0170 187 03 04
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www.amtstierarzt.de
Praktikum Fleischhygiene - Lernziele Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst e.V.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Die coronavirusbedingte Situation erschwert die Durchführung der praktischen Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Tiermedizinstudenten.
Schreiben des Präsidenten des BbT zur Coronakrise und zur Durchführung von Veterinärpraktika in den Ämtern vom 05. April 2020
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Gegenwärtig sehen wir uns unter veränderten Rahmenbedingungen in der Pflicht, die Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung, der Lebensmittelhygiene und auch des Tierschutzes zu erfüllen. Diese Aufgaben sind durch die notwendige Fokussierung der Gesellschaft auf die Überwindung der Coronavirus-Pandemie etwas weniger in medialer Aufmerksamkeit.
Gravierende Lücken in der Lebensmittelsicherheit durch zurückgefahrene Überwachung, um etwa eine „Bürokratieentlastung“ der Produktionsbetriebe herbeizuführen, können zu schwerwiegenden Auswirkungen führen. Das dauerhafte Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel muss gerade in der jetzigen Situation gewährleistet sein. Gleiches gilt für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Aufrechterhaltung des Tierhandels. Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln ist eben kein Selbstlauf! Geschichtlich ist dies nicht mehr jedem präsent. Wie sollte es auch, bei der beliebigen Verfügbarkeit von Lebensmitteln.
Systemrelevante Tätigkeiten des Öffentlichen Veterinärwesens
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Mail des Präsidenten des BbT, Herrn Dr. Holger Vogel, vom 19. März an Herrn CVO Dr. Rassow zur Systemrelevanz des Öffentlichen Veterinärwesens:
Eine Einstufung als „systemrelevante Tätigkeit“ bedeutet allgemein, dass die Angehörigen dieser Berufe bei Krisenlagen im Falle von Ausgangsbeschränkungen, Ausgangssperren oder auch eines Shutdown ihren Arbeitsplatz erreichen bzw. ihr IT-System nutzen können müssen. Auch der Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz für Kinder bei Kita und Schulschließungen ist mit dieser Einstufung verbunden.
Die Tätigkeiten des Öffentlichen Veterinärwesens sind unverzichtbar für das Funktionieren des Gemeinwesens. In Zeiten besonderer Krisenlagen wie der derzeitigen Corona - Pandemielage, ist es daher dringend erforderlich, dass die Aufgaben in den Tätigkeitsfeldern Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheitsvorsorge und Tierseuchenbekämpfung sowie Tierschutz ungehindert wahrgenommen werden können.
Was bedeutet „Systemrelevanz“ für den amtstierärztlichen Dienst?
Lehrgang und Prüfung für den Tierärztlichen Staatsdienst in Baden-Württemberg 2021
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Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum nächsten Lehrgang mit Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst 2021
Ab Januar 2021 wird der nächste Lehrgang mit anschließender Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in Stuttgart stattfinden. Dabei werden der Lehrgang und die Prüfung in zwei Blöcken durchgeführt. Block 1 wird inklusive der Prüfung voraussichtlich ab dem 18. Januar bis zum 26. März 2021, Block 2 inklusive der Prüfung voraussichtlich vom 20. September bis zum 19. November 2021 stattfinden. Lehrgang und Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS)* durchgeführt.
I. Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS)* geregelt.
II. Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst
Die Anträge auf Zulassung zum Lehrgang müssen der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), Rosenbergstraße 17, 70176 Stuttgart bis spätestens zum 30. April 2020 vorliegen.
BTK Presseinformation Nr. 1/2020 vom 22.01.2020 "Animal Hoarding und Afrikanische Schweinepest"
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BTK-Pressekonferenz zu Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft
(BTK/Berlin) – Anlässlich der Internationalen Grünen Woche in Berlin, fand am 21.01.2020 die Pressekonferenz „Animal Hoarding | Afrikanische Schweinepest“ der Bundestierärztekammer (BTK) statt. Warum diese zwei Themen die Gesellschaft vor große Herausforderungen stellen, haben vier Experten erläutert: Animal Hoarding und Afrikanische Schweinepest.
An die Presseerklärung der BTK zum Download.