13.02.2021 Pressemeldung 01/21 - Bundesratsentschließung Tiertransporte Drittstaaten - Drucksache 755/20
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Amtstierärzte begrüßen die Entschließung des Bundesrates zu Tiertransporten in Drittländer
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. (BbT) begrüßt die Entschließung des Bundesrates zu Tiertransporten in Drittländer vom 12.2.2021. Gerade die Abfertigung von Langstreckentransporten in weit entfernte Länder hat die Veterinärämter immer wieder vor Probleme gestellt, weil unabhängig von allgemeinen Belangen des Tierschutzes die Beurteilung der ordnungsgemäßen Versorgung der Tiere während des gesamten Transports extrem schwierig ist. "Wir fordern schon seit Jahren, dass die Transportrouten von übergeordneten Stellen geprüft werden. Im letzten Jahr haben wir gegenüber der Bundesregierung hierfür auch die EU-Kommission ins Spiel gebracht", so BbT-Präsident Vogel.
Offener Aufruf - Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktika
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Offener Aufruf an alle Veterinärämter, Fleischhygieneämter und Veterinärmedizinische Untersuchungsämter
Nachrichtlich BbT Landesverbände, Landestierärztekammern, BTK, DVG, Fakultätentag, BVVD
Aufruf an die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in den Veterinärämtern, den Fleischhygieneämtern und den Veterinärmedizinischen Untersuchungseinrichtungen
pro Praktikum für die tierärztliche Kollegenschaft der Zukunft
Ob Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktikum es wird die Solidarität für die Tiermedizinstudierenden gebraucht. Coronapandemie-bedingt ist die Durchführung der geplanten Praktika erschwert. Ich bitte Sie liebe Kolleginnen und Kollegen dringend um Unterstützung bei der Absicherung der studentischen Praktika in ihren Zuständigkeitsbereichen.
Nur Sie können vor Ort die Möglichkeiten und Grenzen einschätzen!
Einen Einblick in unsere Arbeit und die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Praxisbedingungen können die Universitäten und Hochschulen nicht übernehmen.
Initiative neue Qualität der Arbeit - INQA
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- Geschrieben von A. Piontkowski
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten wie diesen kann es hilfreich sein, sich Anregungen für eine Gestaltung des Arbeitslebens zu holen, die den eigenen Bedürfnissen möglichst entgegenkommt. Hier kann ein Blick auf inqa.de/DE/startseite/startseite.html lohnen. Dahinter verbirgt sich die Homepage der "Initiative neue Qualität der Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen
Dr. Arno Piontkowski
Dissertation zur Garantenstellung des Amtstierarztes
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Liebe Kolleg*innen,
im Februar 2020 wurde eine neue Dissertation auch zum Thema Garantenstellung des amtstieräztlichen Dienst veröffenlicht:
Studien zum Strafrecht - 106
Die Garantenstellung des Amtstierarztes
Unter besonderer Berücksichtigung der rechtsphilosophischen und empirischen Implikationen von § 17 Tierschutzgesetz
Annabelle Thilo
07.10.2020 Pressemeldung 02/20 - Tiertransporte von Nutztieren in Drittländer
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Am 2. Oktober hat der BbT sich jeweils mit einem Brief an Frau Bundesministerin Klöckner und Herrn Bundesminister Müller zu Langstreckentransporten von Zucht- und Nutztieren in Drittländer gewandt. Die Amtstierärzteschaft lehnt Drittlandtransporte von Nutztieren ab. Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst sind jedoch in letzter, rechtlicher Konsequenz verpflichtet, diese dennoch abzufertigen. Dabei wird ihnen die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben seitens der Antragsteller zugemutet. Weiteres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text des Briefes an die Bundesminister.
Inhalt der Briefe (Text):
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Müller,
in verschiedenen Zielländern für Langstreckentransporte von Zucht- und Nutztieren bestehen unseres Wissens Kooperationen mit Ihren Häusern zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Die Förderung beinhaltet auch den Aufbau von Rinderbeständen in diesen Ländern, in deren Kontext dann die Transporte lebender Tiere über tausende von Kilometern stattfinden. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. lehnt grundsätzlich lange Beförderungen von Zucht- und Nutztieren in Drittländer ab.
Die höchste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verlangt allerdings von unseren Mitgliedern als „Fachleute“ eine umfassende Prüfung der Transportbedingungen und –routen, sowie der Versorgungsstellen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 bis zum Bestimmungsort dieser Transporte. Dies geschieht aber aus dem lokalen Blickwinkel eines/einer Bediensteten der für die Abfertigung zuständigen Behörde. Auf ihnen liegt die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben, die Abfertigung der Transporte und die Ausstellung der Transportbescheinigungen.
Es ist unseren Mitgliedern faktisch nicht möglich, die Transportbedingungen und -routen sowie die Eignung der Versorgungsstellen für die erforderlichen Entladungen realitätsnah zu beurteilen. Mehrfache Überprüfungen in der Vergangenheit zeigten eine deutliche Inkongruenz zu den von den Transporteuren vorgelegten Transportunterlagen. Dies kann allerdings in den meisten Fällen erst nach erfolgtem Transport festgestellt werden.
Neufassung der AVV RÜb - Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)
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- Geschrieben von Cegla-admin
ergänzt am 17.09.2020:
Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020
Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch
erstellt am 27.08.2020:
Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:
Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“
Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung", warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).
Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).
Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.
Dr. Christian Cegla
2020 Laves - Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut
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Im Rahmen des "naStrAF-Projektes", das vom LAVES IB Celle in Kooperation mit drei weiteren Bieneninstituten (Uni Bochum, Länderinstitut in Hohen Neuendorf, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen) und der KTBL durchgeführt wurde, ist ein "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" erarbeitet worden. Er fasst den aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Amerikanischen Faulbrut und Empfehlungen für die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche zusammen. Er ist insbesondere für die Akteure bei der praktischen Bienenseuchenbekämpfung gedacht. Dieser Praxisleitfaden steht zum Download auf der LAVES Homepage zur Verfügung. Der Download befindet sich unter diesem Link: Praxisleitfaden Bekämpfung AFB