Tierschutz -Tiertransporte – Artikel von Maisack und Rabitsch im Heft 4/2018

07. Februar 2019

Tierschutz -Tiertransporte – Artikel von Maisack und Rabitsch im Heft 4/2018

07. Februar 2019

Liebe KollegInnen,

der Artikel von Maisack und Rabitsch im Heft 4 2018 zur Plausibiitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten (ATD 4/2018, S. 209-215) hat sehr viel Aufmerksamkeit erfahren.

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben den Artikel und Reaktionen darauf in Ruhe zu studieren:

Neben Presseberichten geben wir Ihnen die Stellungnahme des Herrn RA Andreas Krause, vom dbb Dienstleistungszentrum Ost, 10117 Berlin: Ist jeder Amtstierarzt, der eine Transportbescheinigung in ein „asiatisches oder vorderasiatisches Land“ ausstellt, ein potentieller Gehilfe zur Tierquälerei?

Deutscher Bundestag, Montag, 25. Juni 2018, öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft über Lebendtiertransporte in Drittländer

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-landwirtschaft/556690

Vogel: Es gibt Alternativen zu Zuchttiertransporten
Auch Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (VbT), kritisierte, dass die Tierschutzregeln hinter den EU-Grenzen gar nicht durchgesetzt würden. Es sei unter den gegebenen Umständen ohnehin schwierig, mit nur rund 3.900 Amtstierärzten in ganz Deutschland alle Aufgaben zu erfüllen. Zudem seien die für den Export in Drittländer notwendigen Zertifikate „tierseuchenlastig“ gestaltet. Tierschutzverstöße würden im Vergleich dazu zu wenig berücksichtigt.
Ein weiteres Problem sei, dass die EU-Verordnung 1 / 2005 nicht bußgeldbewehrt sei. Nur über den Umweg des Tierschutzgesetzes könnten Strafzahlungen „konstruiert“ werden. „Das ist ein Papiertiger“, monierte Vogel den Handlungsspielraum durch die EU-Verordnung. Aus veterinärmedizinischer Sicht stelle sich zudem die Frage, ob Zuchttiertransporte überhaupt noch notwendig seien. Durch Embryotransfer oder Besamung gebe es Alternativen.

Liste der geladenen Sachverständigen:
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Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e. V. (VbT)
……….

Franfurter Rundschau (FR.de) – aktalisiert am 28.06.18 21:03

Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/reise-10983625.html

Reise in den Tod
vonStefan Sauer

Amtstierärzte schlagen Alarm: Unter grausamen Bedingungen und oft gegen Tierschutzvorschriften werden Abertausende Rinder in Staaten außerhalb Europas transportiert. Die Grünen wollen die Transporte in Drittstaaten vorläufig stoppen.

Die verendeten Kühe werden mit Kleinbaggern aus den LKW gezogen. Sie sind verdurstet oder von Artgenossen in den engen Transportern zu Tode getrampelt worden. Andere sind der tagelangen Hitze zum Opfer gefallen, die auf den Transporten über Tausende Kilometer hinweg geherrscht hat. Die Überlebenden kommen früher oder später unters Messer, und das ist wörtlich zu verstehen. Männer durchtrennen mit primitiven Dolchen die Schlagadern der Tiere, die ohne Narkose bei schwindendem Bewusstsein verbluten. Die Bilder, die ZDF und ARD in zwei Dokumentationen im November 2017 und im Mai 2018 ausstrahlten, sind entsetzlich.

Es handelt sich um Kühe aus der Europäischen Union, die über die EU-Grenzen in Drittstaaten gelangen. Allein 2017 wurden 700.000 lebende Rinder aus der EU exportiert, 81.000 davon kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus deutschen Ställen. Dabei komme es „massenhaft zu Verstößen gegen den Tierschutz“, stellt Holger Vogel, Präsident des Bundesverbands beamteter Tierärzte, fest. Der österreichische Veterinär Alexander Rabitsch, der selbst 14 Jahre lang Viehtransporte auf Österreichs Transitrouten kontrollierte, nennt eine Beanstandungsquote von 75 Prozent. Demnach entsprächen drei von vier Viehtransporten nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Nach EU-Tierschutzrecht darf „niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen und unnötige Leiden zugefügt werden könnten“. Die EU-Tiertransportverordnung regelt überdies, welche Tiere wie lange über Europas Straßen rollen dürfen. Danach können Rinder, Schafe und Ziegen bis zu 29 Stunden transportiert werden, bevor sie entladen und für 24 Stunden an einer zugelassenen Kontrollstelle eine Fress- und Ruhepause einlegen dürfen. Für Schweine liegt die Fahrtzeit bei höchstens 24 Stunden, für noch säugende Jungtiere gelten 19 Stunden als Maximum. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2015, dass diese Bestimmungen auch für Transporte in Drittländer gelten und ihre Einhaltung bis zum Zielort sicherzustellen sei.

Soweit die Theorie. „Was sich der EuGH dabei gedacht hat, ist mir schleierhaft. Das ist völlig wirklichkeitsfremd“, sagt Amtstierarzt Vogel. In der Praxis nämlich erteilten landesweit 400 beamtete Veterinäre die Genehmigungen für Viehtransporte über Europas Grenzen hinweg. Sie prüften Fahrer, LKW und deren Ausstattung, begutachteten die Tiere und genehmigten die beantragten Transportrouten – oder eben nicht. Angewiesen sind die Tierärzte dabei auf eine EU-Liste aus dem Jahr 2009, die besagte Kontrollstellen enthält. Allerdings sind darin nur die Ortschaften, nicht aber die genaue Adresse der Viehrastplätze aufgeführt. Manche Veterinäre behelfen sich mit Google Earth, um wenigstens einen ungefähren Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort zu erhalten. Überdies fehlen laut Vogel bundesweit rund 2000 Amtstierärzte, um das wachsende Antragsaufkommen zu bewältigen.

Eine seriöse Einschätzung der „zugelassenen Kontrollstellen“ mit Ruheplätzen, Tränk- und Futtervorrichtungen in den Transit- und Zielländern außerhalb Europas ist also kaum möglich. Frigga Wirths von der Akademie für Tierschutz spricht von einem „Niemandsland jenseits der EU-Grenzen“, Tierarzt Vogel von einer „Blackbox“. „Auf den Routen nach Zentralasien gibt es so gut wie keine Kontrollstellen, die Exporte erfolgen vollständig rechtswidrig“, sagt Rabitsch.

Wie es um die Rinder-Ausfuhren in die Türkei bestellt ist, erfuhren fünf Bundestagsabgeordnete, die im vergangenen Mai an einer Delegationsreise an die bulgarisch-türkische Grenze teilnahmen. „Es war nicht zum Aushalten“, fasst der grüne Abgeordnete Friedrich Ostendorff die Eindrücke zusammen. Die Transporter standen in unerträglicher Hitze stunden-, mitunter tagelang an der Grenze, Fahrer und Tierärzte waren mit der Versorgung der Tiere sichtlich überfordert. „Es ist nicht möglich, den Schutz der Tiere zu gewährleisten. Wer diese Transporte abfertigt und durchführt, verstößt gegen geltendes Recht“, so Ostendorff.

Diese Einschätzung deckt sich mit regierungsamtlichen Erkenntnissen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wurden allein im August 2017 rund 3800 deutsche Rinder über die bulgarisch-türkische Grenze gebracht. An 27 der 31 Tage des Monats lagen die Temperaturen vor Ort über den 30 Grad, die in Deutschland als Höchstgrenze gelten. Vor diesem Hintergrund sei klar, „dass der Großteil dieser Tiere vorhersehbar nicht im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften transportiert worden sein kann“, heißt es in einem Schreiben des BMEL an Handels-, Erzeuger- und Transportverbände vom Mai dieses Jahres. Angefügt ist die Ermahnung, Tiertransportrouten „tierschutzgerecht zu planen“ und dabei vor allem „die vorgeschriebenen 24-stündigen Transportunterbrechungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere“ im Blick zu haben.

„Ganz tolle moderne Ställe“
Tun wir doch, antwortet die Branche. Die Verlustrate auf Tiertransporten in Drittstaaten liege unter einem Prozent, wobei die wenigen Todesfälle nicht auf der Fahrt, sondern während der mehrtägigen Quarantäne aufträten, sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbands Rind und Schwein, Bianca Lind, Anfang der Woche während eines öffentlichen Fachgesprächs im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Die Transporte würden „umfassend dokumentiert und kontrolliert“. In der Türkei oder auch Nordafrika gebe es „ganz tolle moderne Ställe“, die der Aufzucht von Herden vor Ort dienten. Denn darum gehe es: Bei den ausgeführten Kühen handele es sich nicht um Schlacht-, sondern um Zuchttiere.

In der Tat wurden von gut 81.000 deutschen Kühen, die 2017 in Nicht-EU-Länder exportiert wurden, fast 80.000 als Zuchttiere deklariert. 2013 waren erst 34.000 deutsche Zuchtrinder ausgeführt worden. Auffällig ist aber, dass etwa in der Türkei oder im Libanon weder ein Herdenaufbau noch steigende Milchproduktionszahlen registriert werden. So liegt der Verdacht nahe, dass die angeblichen Zuchttiere – in der Mehrzahl trächtige Milchkühe – nach der Niederkunft sehr bald im Schlachthaus landen. „Alle werden geschlachtet, die einen schnell, die anderen später“, sagt Wirths. Zwar sind Zuchttiere teurer als Schlachtvieh. In vielen Drittländern werden aber Subventionen für die Einfuhr von Zuchttieren gezahlt, so dass sich das Geschäft dennoch lohnt.

„Wir haben das BMEL aufgefordert, dem Verdacht nachzugehen, dass Zuchttiere eigentlich zur Schlachtung in Drittstaaten exportiert werden“, sagt der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Alois Gerig (CDU). Weiter geht die Forderung der Grünen, die alle Tiertransporte in Drittstaaten bis auf weiteres aussetzen wollen und im August einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen werden.

Amtstierarztpräsident Holger Vogel plädiert dafür, endlich einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen europäisches und nationales Recht einzuführen. Außerdem müsse eine Koordinationsstelle zwischen Bund und Ländern eingerichtet werden, die alle Transportrouten erfasse und kontrolliere: „Das kann der einzelne Amtstierarzt nicht leisten.“ Grundsätzlich besser sei es, anstelle lebender Tiere Samen und Embryonen für die Zucht auszuführen.

Die Geschäfststelle des BbT
geschaeftsstelle@amtstierarzt.de

Liebe KollegInnen,

der Artikel von Maisack und Rabitsch im Heft 4 2018 zur Plausibiitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten (ATD 4/2018, S. 209-215) hat sehr viel Aufmerksamkeit erfahren.

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben den Artikel und Reaktionen darauf in Ruhe zu studieren:

Neben Presseberichten geben wir Ihnen die Stellungnahme des Herrn RA Andreas Krause, vom dbb Dienstleistungszentrum Ost, 10117 Berlin: Ist jeder Amtstierarzt, der eine Transportbescheinigung in ein „asiatisches oder vorderasiatisches Land“ ausstellt, ein potentieller Gehilfe zur Tierquälerei?

Deutscher Bundestag, Montag, 25. Juni 2018, öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft über Lebendtiertransporte in Drittländer

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-landwirtschaft/556690

Vogel: Es gibt Alternativen zu Zuchttiertransporten
Auch Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (VbT), kritisierte, dass die Tierschutzregeln hinter den EU-Grenzen gar nicht durchgesetzt würden. Es sei unter den gegebenen Umständen ohnehin schwierig, mit nur rund 3.900 Amtstierärzten in ganz Deutschland alle Aufgaben zu erfüllen. Zudem seien die für den Export in Drittländer notwendigen Zertifikate „tierseuchenlastig“ gestaltet. Tierschutzverstöße würden im Vergleich dazu zu wenig berücksichtigt.
Ein weiteres Problem sei, dass die EU-Verordnung 1 / 2005 nicht bußgeldbewehrt sei. Nur über den Umweg des Tierschutzgesetzes könnten Strafzahlungen „konstruiert“ werden. „Das ist ein Papiertiger“, monierte Vogel den Handlungsspielraum durch die EU-Verordnung. Aus veterinärmedizinischer Sicht stelle sich zudem die Frage, ob Zuchttiertransporte überhaupt noch notwendig seien. Durch Embryotransfer oder Besamung gebe es Alternativen.

Liste der geladenen Sachverständigen:
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Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e. V. (VbT)
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Franfurter Rundschau (FR.de) – aktalisiert am 28.06.18 21:03

Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/reise-10983625.html

Reise in den Tod
vonStefan Sauer

Amtstierärzte schlagen Alarm: Unter grausamen Bedingungen und oft gegen Tierschutzvorschriften werden Abertausende Rinder in Staaten außerhalb Europas transportiert. Die Grünen wollen die Transporte in Drittstaaten vorläufig stoppen.

Die verendeten Kühe werden mit Kleinbaggern aus den LKW gezogen. Sie sind verdurstet oder von Artgenossen in den engen Transportern zu Tode getrampelt worden. Andere sind der tagelangen Hitze zum Opfer gefallen, die auf den Transporten über Tausende Kilometer hinweg geherrscht hat. Die Überlebenden kommen früher oder später unters Messer, und das ist wörtlich zu verstehen. Männer durchtrennen mit primitiven Dolchen die Schlagadern der Tiere, die ohne Narkose bei schwindendem Bewusstsein verbluten. Die Bilder, die ZDF und ARD in zwei Dokumentationen im November 2017 und im Mai 2018 ausstrahlten, sind entsetzlich.

Es handelt sich um Kühe aus der Europäischen Union, die über die EU-Grenzen in Drittstaaten gelangen. Allein 2017 wurden 700.000 lebende Rinder aus der EU exportiert, 81.000 davon kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus deutschen Ställen. Dabei komme es „massenhaft zu Verstößen gegen den Tierschutz“, stellt Holger Vogel, Präsident des Bundesverbands beamteter Tierärzte, fest. Der österreichische Veterinär Alexander Rabitsch, der selbst 14 Jahre lang Viehtransporte auf Österreichs Transitrouten kontrollierte, nennt eine Beanstandungsquote von 75 Prozent. Demnach entsprächen drei von vier Viehtransporten nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Nach EU-Tierschutzrecht darf „niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen und unnötige Leiden zugefügt werden könnten“. Die EU-Tiertransportverordnung regelt überdies, welche Tiere wie lange über Europas Straßen rollen dürfen. Danach können Rinder, Schafe und Ziegen bis zu 29 Stunden transportiert werden, bevor sie entladen und für 24 Stunden an einer zugelassenen Kontrollstelle eine Fress- und Ruhepause einlegen dürfen. Für Schweine liegt die Fahrtzeit bei höchstens 24 Stunden, für noch säugende Jungtiere gelten 19 Stunden als Maximum. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2015, dass diese Bestimmungen auch für Transporte in Drittländer gelten und ihre Einhaltung bis zum Zielort sicherzustellen sei.

Soweit die Theorie. „Was sich der EuGH dabei gedacht hat, ist mir schleierhaft. Das ist völlig wirklichkeitsfremd“, sagt Amtstierarzt Vogel. In der Praxis nämlich erteilten landesweit 400 beamtete Veterinäre die Genehmigungen für Viehtransporte über Europas Grenzen hinweg. Sie prüften Fahrer, LKW und deren Ausstattung, begutachteten die Tiere und genehmigten die beantragten Transportrouten – oder eben nicht. Angewiesen sind die Tierärzte dabei auf eine EU-Liste aus dem Jahr 2009, die besagte Kontrollstellen enthält. Allerdings sind darin nur die Ortschaften, nicht aber die genaue Adresse der Viehrastplätze aufgeführt. Manche Veterinäre behelfen sich mit Google Earth, um wenigstens einen ungefähren Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort zu erhalten. Überdies fehlen laut Vogel bundesweit rund 2000 Amtstierärzte, um das wachsende Antragsaufkommen zu bewältigen.

Eine seriöse Einschätzung der „zugelassenen Kontrollstellen“ mit Ruheplätzen, Tränk- und Futtervorrichtungen in den Transit- und Zielländern außerhalb Europas ist also kaum möglich. Frigga Wirths von der Akademie für Tierschutz spricht von einem „Niemandsland jenseits der EU-Grenzen“, Tierarzt Vogel von einer „Blackbox“. „Auf den Routen nach Zentralasien gibt es so gut wie keine Kontrollstellen, die Exporte erfolgen vollständig rechtswidrig“, sagt Rabitsch.

Wie es um die Rinder-Ausfuhren in die Türkei bestellt ist, erfuhren fünf Bundestagsabgeordnete, die im vergangenen Mai an einer Delegationsreise an die bulgarisch-türkische Grenze teilnahmen. „Es war nicht zum Aushalten“, fasst der grüne Abgeordnete Friedrich Ostendorff die Eindrücke zusammen. Die Transporter standen in unerträglicher Hitze stunden-, mitunter tagelang an der Grenze, Fahrer und Tierärzte waren mit der Versorgung der Tiere sichtlich überfordert. „Es ist nicht möglich, den Schutz der Tiere zu gewährleisten. Wer diese Transporte abfertigt und durchführt, verstößt gegen geltendes Recht“, so Ostendorff.

Diese Einschätzung deckt sich mit regierungsamtlichen Erkenntnissen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wurden allein im August 2017 rund 3800 deutsche Rinder über die bulgarisch-türkische Grenze gebracht. An 27 der 31 Tage des Monats lagen die Temperaturen vor Ort über den 30 Grad, die in Deutschland als Höchstgrenze gelten. Vor diesem Hintergrund sei klar, „dass der Großteil dieser Tiere vorhersehbar nicht im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften transportiert worden sein kann“, heißt es in einem Schreiben des BMEL an Handels-, Erzeuger- und Transportverbände vom Mai dieses Jahres. Angefügt ist die Ermahnung, Tiertransportrouten „tierschutzgerecht zu planen“ und dabei vor allem „die vorgeschriebenen 24-stündigen Transportunterbrechungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere“ im Blick zu haben.

„Ganz tolle moderne Ställe“
Tun wir doch, antwortet die Branche. Die Verlustrate auf Tiertransporten in Drittstaaten liege unter einem Prozent, wobei die wenigen Todesfälle nicht auf der Fahrt, sondern während der mehrtägigen Quarantäne aufträten, sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbands Rind und Schwein, Bianca Lind, Anfang der Woche während eines öffentlichen Fachgesprächs im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Die Transporte würden „umfassend dokumentiert und kontrolliert“. In der Türkei oder auch Nordafrika gebe es „ganz tolle moderne Ställe“, die der Aufzucht von Herden vor Ort dienten. Denn darum gehe es: Bei den ausgeführten Kühen handele es sich nicht um Schlacht-, sondern um Zuchttiere.

In der Tat wurden von gut 81.000 deutschen Kühen, die 2017 in Nicht-EU-Länder exportiert wurden, fast 80.000 als Zuchttiere deklariert. 2013 waren erst 34.000 deutsche Zuchtrinder ausgeführt worden. Auffällig ist aber, dass etwa in der Türkei oder im Libanon weder ein Herdenaufbau noch steigende Milchproduktionszahlen registriert werden. So liegt der Verdacht nahe, dass die angeblichen Zuchttiere – in der Mehrzahl trächtige Milchkühe – nach der Niederkunft sehr bald im Schlachthaus landen. „Alle werden geschlachtet, die einen schnell, die anderen später“, sagt Wirths. Zwar sind Zuchttiere teurer als Schlachtvieh. In vielen Drittländern werden aber Subventionen für die Einfuhr von Zuchttieren gezahlt, so dass sich das Geschäft dennoch lohnt.

„Wir haben das BMEL aufgefordert, dem Verdacht nachzugehen, dass Zuchttiere eigentlich zur Schlachtung in Drittstaaten exportiert werden“, sagt der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Alois Gerig (CDU). Weiter geht die Forderung der Grünen, die alle Tiertransporte in Drittstaaten bis auf weiteres aussetzen wollen und im August einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen werden.

Amtstierarztpräsident Holger Vogel plädiert dafür, endlich einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen europäisches und nationales Recht einzuführen. Außerdem müsse eine Koordinationsstelle zwischen Bund und Ländern eingerichtet werden, die alle Transportrouten erfasse und kontrolliere: „Das kann der einzelne Amtstierarzt nicht leisten.“ Grundsätzlich besser sei es, anstelle lebender Tiere Samen und Embryonen für die Zucht auszuführen.

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