Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2 / 2025

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2 / 2025

Fachliche Stellungnahme zum Mindestflächenbedarf und zum Liegebereich von Kälbern, Rindern und Mastbullen in Stallhaltung

Gemäß §§1und 2 TierSchG ist das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Ein Tier muss seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Bei fehlenden Konkretisierungen durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sind die Empfehlungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie vorliegende Leitlinien, Merkblätter und Gutachten zu beachten. Im Bereich der Kälber-, Rinder- und Mastbullenhaltung ist insbesondere eine artgerechte Wasseraufnahme sowie ein ausreichendes Flächenangebot mit einem trockenen und weichen Liegebereich umzusetzen.

Autor*in:
Dr. Christa Wilczek
Kreistierschutzbeauftragte
Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
E-Mail: c.wilczek@ladadi.de

 

Tierschutz bei älteren Pferden – welche Herausforderungen treten in der Tierschutzüberwachung auf? – ein Fallbericht

Dargestellt wird anhand eines Fallberichts zweier älterer Pferde in Privathaltung die Problematik von älteren Pferden in der Tierschutzüberwachung. Von den beiden Pferden hatte eines einen hochgradig schlechten Pflegezustand bei gleichzeitig unbehandeltem Equinem Cushing Syndrom und erheblicher Vernachlässigung der Fellpflege. Das andere wies eine hochgradige Abmagerung aufgrund nicht ausreichender altersgerechter Fütterung und eines schlechten Zahnstatus auf. Trotz tierärztlicher Indikation einer schmerzlosen Tötung, verweigerte die Tierhalterin eine Euthanasie, weswegen es zur tierschutzrechtlichen Anordnung der Tötung des abgemagerten Pferdes kam, um weitere Schäden, Schmerzen und Leiden des Tieres zu verhindern.

Autor*in:
Katja Gritschke
Amtstierärztin
Vogelsbergkreis, Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach

 

„Wildtierfindlinge in der Tierarztpraxis“

Schlütersche 2025, 410 Seiten, 487 Abbildungen und 80 Tabellen

 

ASP Ausbruch: Welchen Anspruch gibt es an die Desinfektion?

Ausbrüche von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest erfordern ein umfassendes Hygienekonzept. Diesen gestiegenen Anforderungen an das Hygienemanagement wird mit der Messung der Leitfähigkeit einer Desinfektionslösung, der korrekten Berechnung von Produktbedarfen sowie innovativen Hygienekonzepten begegnet. Somit stehen zahlreiche Werkzeuge zur Verfügung, mit welchen die Seuchenprävention und Desinfektion von kontaminierten Stallungen, Fahrzeugen und Schlachthöfen zukünftig noch zielgerichteter gelingt.

Autor*in:
Jens Ehlers, Johanna Rietdorf-Große, Jan Nevermann
Menno Chemie-Vertriebs GmbH
Langer Kamp 104
22850 Norderstedt
E-Mail: info@menno.de
Internet: www.menno.de

 

Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe

Der aktuelle MKS-Ausbruch macht deutlich, dass der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern für Rinderhalter oberste Priorität haben muss. Eine niedersächsische Arbeitsgruppe präzisiert ein neues Konzept.

Autor*in:
wiebke.scheer@landvolk.org
Niedersächsisches Biosicherheitskonzept
Rind: svg.to/leitfaden-biosicherheit

Dr. Wiebke Scheer,
Landvolk Niedersachsen

Dr. Ursula Gerdes,
Niedersächsische Tierseuchenkasse

Dr. Jörg Willig,
LUFA Nord-West (Rindergesundheitsdienst)

Dr. Katharina Brüning,
LAVES

 

Mängel bei der Haltung von Bienen können bußgeldrelevant sein

Autor*in:
Dr. Jana Guth
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
E-Mail: jana.guth@dahmespreewald.de

 

Illegaler Heimtierhandel und seine Auswirkungen auf deutsche Tierheime – Auswertung bekannt gewordener Fälle aus dem Jahr 2024 – Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung (Teil 1/2)

Der Deutsche Tierschutzbund wertet seit nunmehr elf Jahren die Fälle von illegalem Heimtierhandel aus, die ihm bekannt werden. Der illegale Handel insbesondere mit Hunden und Katzen hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nach einer erheblichen Verschlechterung der Problematik durch steigende Fall- und Tierzahlen im Rahmen der Corona-Pandemie ebbte die Nachfrage nach Hunde- und Katzenwelpen nach der Pandemie etwas ab. Nichtsdestotrotz befindet sich der illegale Heimtierhandel nun auf einem anhaltend hohen Niveau. Spürbar sind vor allem Veränderungen der Strategien illegaler Händler*innen. Anders als vor einigen Jahren, in denen ganze Wagenladungen an Welpen geschmuggelt wurden, werden nun vermehrt Einzeltiere oder eine geringe Anzahl an Tieren geschmuggelt und als Privatverkäufe getarnt, obwohl sich dahinter illegale und gewerbliche Absichten verbergen.
Im Jahr 2024 wurden 224 Fälle von illegalem Handel mit mindestens 991 betroffenen Hunden, Katzen und anderen Tierarten bekannt. In 84,82 Prozent der Fälle waren ausschließlich Hunde betroffen, in einem Großteil der Fälle Rassehunde. In 9,38 Prozent der Fälle wurden nur Katzen und in nur einem Fall Hunde und Katzen gemeinsam gehandelt. In zwölf Fällen wurden andere Tierarten als Hunde und Katzen vorgefunden. Die Anzahl der Tiere anderer Arten ist mit 410 im Vergleich zum Vorjahr (2023: 46 Tiere anderer Arten) ganz erheblich gestiegen. Nahezu alle Tiere (99,60 Prozent) wurden behördlich beschlagnahmt. Als Grund für eine Beschlagnahmung wurde fast immer ein Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz (95,18 Prozent) angegeben. In 79,89 Prozent der Fälle waren die Hunde und Katzen zu jung für einen legalen Grenzübertritt. In 82,47 Prozent der Fälle, zu denen Angaben zum Gesundheitszustand vorlagen, zeigten die Tiere Krankheitsanzeichen, in über zwei Drittel dieser Fälle litten sie an Durchfall.
Die Tiere kamen überwiegend aus Rumänien, Bulgarien und der Türkei. Mehr als 40 Prozent der Fälle wurden in Bayern aufgedeckt. In 85,06 Prozent der Fälle war Deutschland das Bestimmungsland. In nahezu jedem Fall waren Tierheime und Auffangstationen in die Unterbringung, Pflege und Versorgung beschlagnahmter Tiere involviert. Die Kosten für die Unterbringung und Pflege eines illegal gehandelten Hundes oder einer Katze beliefen sich auf durchschnittlich 19,99 Euro pro Tier und Tag.
Eine 2024 unter seinen Mitgliedern durchgeführte Trendumfrage des Deutschen Tierschutzbundes kommt zu dem Ergebnis, dass etliche Tierheime ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben – 49 Prozent der Tierheime sind „voll“ oder sogar „übervoll“, nur 18 Prozent gaben an, „noch Kapazitäten“ zu haben. Gerade vor diesem Hintergrund stellt die Aufnahme illegal gehandelter Tiere eine zusätzliche und vermeidbare Belastung dar, die aus Tierschutzsicht nicht weiter geduldet werden kann. Im Jahr 2024 gab es Hoffnung, dass eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes erstmals Regelungen im Hinblick auf den Onlinehandel mit Tieren beinhalten würde. Leider hat die Politik in Deutschland mit dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 und dem daraus resultierenden Beenden der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, welches sich kurz vor einer Verabschiedung befand, erneut versagt. Ein letzter Hoffnungsschimmer bleibt daher aktuell der vorliegende Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zum Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit, der Regelungen im Hinblick auf den Handel mit Hunden und Katzen vorsieht.

Autor*in:
Romy Zeller, Moira Gerlach, Lisa Hoth-Zimak, Henriette Mackensen, Esther Müller

 

Rechtliche Aspekte der Wildtierrehabilitation

Die Gesetzeslage im Rahmen der Rehabilitation von Wildtieren ist sehr komplex. Es gilt verschiedene Rechtsbereiche (> Abb. 1) zu berücksichtigen, die sich zudem auch noch überschneiden. Die Bedingungen für eine rechtmäßige Aneignung eines hilfsbedürftigen Wildtieres sind definiert. Sonderregelungen im Naturschutzrecht und in eingeschränktem Maße auch im Jagdrecht sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wildtierhilfe. Das Tierschutzgesetz greift erst, sobald sich die Tiere in menschlicher Obhut befinden. Viele Bereiche der Wildtierhilfe fallen unter die amtstierärztliche Zuständigkeit, sei es bei der Abnahme von Sachkundeprüfungen, der Beurteilung von Tierhaltungen oder der Überwachung von Wildtierauffangstationen.

Autor*in:
Dr. Fritz Karbe
Tierarztpraxis am Moritzberg
Industriestr. 26
91227 Diepersdorf
E-Mail: fritz.karbe@zoodocs.de

 

Käsereifung im Milchhandwerk: Tradition, Vielfalt und Produktsicherheit

Die handwerkliche Reifung von Käse führt zur Ausbildung charakteristischer Rinden, die aufgrund mikrobieller Prozesse entstehen und sensorisch prägend sind. Diese natürlichen Prozesse stellen bestimmte Anforderungen an die Klimabedingungen während der Reifungszeit. Gezielte Pflegemaßnahmen dienen dazu, die Oberflächenflora optimal zu fördern. Planvolles Vorgehen und Hygienemaßnahmen im Reifungsraum sorgen für Produktsicherheit. Eine Checkliste skizziert wichtige Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Autor*in:
Dipl. Ing. Sibylle Roth-Marwedel
Käsereiberatung
Redaktion „Milch & Käse“
Telefon: 0451 / 29 64 800
Mobil: 0171 / 67 166 16
E-Mail: info@kbroth.de

 

Tierhaltungsverbot: So geht es dann doch nicht!

Der VGH Mannheim (Az.: 6 S 1321/24) hatte über ein Hundehaltungs- und-betreuungsverbot zu entscheiden, das gegen eine Tierhalterin wegen schwerwiegender tierschutzrechtlicher Verstöße verhängt worden war.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

 

Technische Hilfeleistung bei der Großtierrettung

Feuerwehren werden häufig zur Rettung von Tieren aus Notlagen alarmiert. Das Leisten technischer Hilfe bei Unfällen gehört zur Standardausbildung, jedoch nicht der Umgang mit verunfallten Tieren. Oft behelfen sich die Einsatzkräfte mit der Standardbeladung der Fahrzeuge und improvisieren. Die Zusammenarbeit von Tierärzten und Feuerwehreinsatzkräften, besondere Kenntnisse über Rettungstechniken und Materialien sowie Kompetenzen im Umgang mit Tieren können dabei helfen, den Tier- und Arbeitsschutz erheblich zu verbessern.

Autor*in:
Lena Heppler
Oberveterinärrätin, Oberfeuerwehrfrau,
Fachberaterin Veterinär im Schwarzwald-Baar-Kreis
Dorfstr. 21
78073 Bad Dürrheim
E-Mail: Lena.heppler@web.de

Neue Funde gentechnisch veränderter Zierfische in Deutschland

BVL: Vermarktung und Haltung solcher Tiere sind illegal

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e.V. (idw)
https://idw-online.de/de/news851930

Fachliche Stellungnahme zum Mindestflächenbedarf und zum Liegebereich von Kälbern, Rindern und Mastbullen in Stallhaltung

Gemäß §§1und 2 TierSchG ist das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Ein Tier muss seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Bei fehlenden Konkretisierungen durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sind die Empfehlungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie vorliegende Leitlinien, Merkblätter und Gutachten zu beachten. Im Bereich der Kälber-, Rinder- und Mastbullenhaltung ist insbesondere eine artgerechte Wasseraufnahme sowie ein ausreichendes Flächenangebot mit einem trockenen und weichen Liegebereich umzusetzen.

Autor*in:
Dr. Christa Wilczek
Kreistierschutzbeauftragte
Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
E-Mail: c.wilczek@ladadi.de

 

Tierschutz bei älteren Pferden – welche Herausforderungen treten in der Tierschutzüberwachung auf? – ein Fallbericht

Dargestellt wird anhand eines Fallberichts zweier älterer Pferde in Privathaltung die Problematik von älteren Pferden in der Tierschutzüberwachung. Von den beiden Pferden hatte eines einen hochgradig schlechten Pflegezustand bei gleichzeitig unbehandeltem Equinem Cushing Syndrom und erheblicher Vernachlässigung der Fellpflege. Das andere wies eine hochgradige Abmagerung aufgrund nicht ausreichender altersgerechter Fütterung und eines schlechten Zahnstatus auf. Trotz tierärztlicher Indikation einer schmerzlosen Tötung, verweigerte die Tierhalterin eine Euthanasie, weswegen es zur tierschutzrechtlichen Anordnung der Tötung des abgemagerten Pferdes kam, um weitere Schäden, Schmerzen und Leiden des Tieres zu verhindern.

Autor*in:
Katja Gritschke
Amtstierärztin
Vogelsbergkreis, Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach

 

„Wildtierfindlinge in der Tierarztpraxis“

Schlütersche 2025, 410 Seiten, 487 Abbildungen und 80 Tabellen

 

ASP Ausbruch: Welchen Anspruch gibt es an die Desinfektion?

Ausbrüche von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest erfordern ein umfassendes Hygienekonzept. Diesen gestiegenen Anforderungen an das Hygienemanagement wird mit der Messung der Leitfähigkeit einer Desinfektionslösung, der korrekten Berechnung von Produktbedarfen sowie innovativen Hygienekonzepten begegnet. Somit stehen zahlreiche Werkzeuge zur Verfügung, mit welchen die Seuchenprävention und Desinfektion von kontaminierten Stallungen, Fahrzeugen und Schlachthöfen zukünftig noch zielgerichteter gelingt.

Autor*in:
Jens Ehlers, Johanna Rietdorf-Große, Jan Nevermann
Menno Chemie-Vertriebs GmbH
Langer Kamp 104
22850 Norderstedt
E-Mail: info@menno.de
Internet: www.menno.de

 

Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe

Der aktuelle MKS-Ausbruch macht deutlich, dass der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern für Rinderhalter oberste Priorität haben muss. Eine niedersächsische Arbeitsgruppe präzisiert ein neues Konzept.

Autor*in:
wiebke.scheer@landvolk.org
Niedersächsisches Biosicherheitskonzept
Rind: svg.to/leitfaden-biosicherheit

Dr. Wiebke Scheer,
Landvolk Niedersachsen

Dr. Ursula Gerdes,
Niedersächsische Tierseuchenkasse

Dr. Jörg Willig,
LUFA Nord-West (Rindergesundheitsdienst)

Dr. Katharina Brüning,
LAVES

 

Mängel bei der Haltung von Bienen können bußgeldrelevant sein

Autor*in:
Dr. Jana Guth
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
E-Mail: jana.guth@dahmespreewald.de

 

Illegaler Heimtierhandel und seine Auswirkungen auf deutsche Tierheime – Auswertung bekannt gewordener Fälle aus dem Jahr 2024 – Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung (Teil 1/2)

Der Deutsche Tierschutzbund wertet seit nunmehr elf Jahren die Fälle von illegalem Heimtierhandel aus, die ihm bekannt werden. Der illegale Handel insbesondere mit Hunden und Katzen hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nach einer erheblichen Verschlechterung der Problematik durch steigende Fall- und Tierzahlen im Rahmen der Corona-Pandemie ebbte die Nachfrage nach Hunde- und Katzenwelpen nach der Pandemie etwas ab. Nichtsdestotrotz befindet sich der illegale Heimtierhandel nun auf einem anhaltend hohen Niveau. Spürbar sind vor allem Veränderungen der Strategien illegaler Händler*innen. Anders als vor einigen Jahren, in denen ganze Wagenladungen an Welpen geschmuggelt wurden, werden nun vermehrt Einzeltiere oder eine geringe Anzahl an Tieren geschmuggelt und als Privatverkäufe getarnt, obwohl sich dahinter illegale und gewerbliche Absichten verbergen.
Im Jahr 2024 wurden 224 Fälle von illegalem Handel mit mindestens 991 betroffenen Hunden, Katzen und anderen Tierarten bekannt. In 84,82 Prozent der Fälle waren ausschließlich Hunde betroffen, in einem Großteil der Fälle Rassehunde. In 9,38 Prozent der Fälle wurden nur Katzen und in nur einem Fall Hunde und Katzen gemeinsam gehandelt. In zwölf Fällen wurden andere Tierarten als Hunde und Katzen vorgefunden. Die Anzahl der Tiere anderer Arten ist mit 410 im Vergleich zum Vorjahr (2023: 46 Tiere anderer Arten) ganz erheblich gestiegen. Nahezu alle Tiere (99,60 Prozent) wurden behördlich beschlagnahmt. Als Grund für eine Beschlagnahmung wurde fast immer ein Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz (95,18 Prozent) angegeben. In 79,89 Prozent der Fälle waren die Hunde und Katzen zu jung für einen legalen Grenzübertritt. In 82,47 Prozent der Fälle, zu denen Angaben zum Gesundheitszustand vorlagen, zeigten die Tiere Krankheitsanzeichen, in über zwei Drittel dieser Fälle litten sie an Durchfall.
Die Tiere kamen überwiegend aus Rumänien, Bulgarien und der Türkei. Mehr als 40 Prozent der Fälle wurden in Bayern aufgedeckt. In 85,06 Prozent der Fälle war Deutschland das Bestimmungsland. In nahezu jedem Fall waren Tierheime und Auffangstationen in die Unterbringung, Pflege und Versorgung beschlagnahmter Tiere involviert. Die Kosten für die Unterbringung und Pflege eines illegal gehandelten Hundes oder einer Katze beliefen sich auf durchschnittlich 19,99 Euro pro Tier und Tag.
Eine 2024 unter seinen Mitgliedern durchgeführte Trendumfrage des Deutschen Tierschutzbundes kommt zu dem Ergebnis, dass etliche Tierheime ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben – 49 Prozent der Tierheime sind „voll“ oder sogar „übervoll“, nur 18 Prozent gaben an, „noch Kapazitäten“ zu haben. Gerade vor diesem Hintergrund stellt die Aufnahme illegal gehandelter Tiere eine zusätzliche und vermeidbare Belastung dar, die aus Tierschutzsicht nicht weiter geduldet werden kann. Im Jahr 2024 gab es Hoffnung, dass eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes erstmals Regelungen im Hinblick auf den Onlinehandel mit Tieren beinhalten würde. Leider hat die Politik in Deutschland mit dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 und dem daraus resultierenden Beenden der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, welches sich kurz vor einer Verabschiedung befand, erneut versagt. Ein letzter Hoffnungsschimmer bleibt daher aktuell der vorliegende Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zum Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit, der Regelungen im Hinblick auf den Handel mit Hunden und Katzen vorsieht.

Autor*in:
Romy Zeller, Moira Gerlach, Lisa Hoth-Zimak, Henriette Mackensen, Esther Müller

 

Rechtliche Aspekte der Wildtierrehabilitation

Die Gesetzeslage im Rahmen der Rehabilitation von Wildtieren ist sehr komplex. Es gilt verschiedene Rechtsbereiche (> Abb. 1) zu berücksichtigen, die sich zudem auch noch überschneiden. Die Bedingungen für eine rechtmäßige Aneignung eines hilfsbedürftigen Wildtieres sind definiert. Sonderregelungen im Naturschutzrecht und in eingeschränktem Maße auch im Jagdrecht sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wildtierhilfe. Das Tierschutzgesetz greift erst, sobald sich die Tiere in menschlicher Obhut befinden. Viele Bereiche der Wildtierhilfe fallen unter die amtstierärztliche Zuständigkeit, sei es bei der Abnahme von Sachkundeprüfungen, der Beurteilung von Tierhaltungen oder der Überwachung von Wildtierauffangstationen.

Autor*in:
Dr. Fritz Karbe
Tierarztpraxis am Moritzberg
Industriestr. 26
91227 Diepersdorf
E-Mail: fritz.karbe@zoodocs.de

 

Käsereifung im Milchhandwerk: Tradition, Vielfalt und Produktsicherheit

Die handwerkliche Reifung von Käse führt zur Ausbildung charakteristischer Rinden, die aufgrund mikrobieller Prozesse entstehen und sensorisch prägend sind. Diese natürlichen Prozesse stellen bestimmte Anforderungen an die Klimabedingungen während der Reifungszeit. Gezielte Pflegemaßnahmen dienen dazu, die Oberflächenflora optimal zu fördern. Planvolles Vorgehen und Hygienemaßnahmen im Reifungsraum sorgen für Produktsicherheit. Eine Checkliste skizziert wichtige Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Autor*in:
Dipl. Ing. Sibylle Roth-Marwedel
Käsereiberatung
Redaktion „Milch & Käse“
Telefon: 0451 / 29 64 800
Mobil: 0171 / 67 166 16
E-Mail: info@kbroth.de

 

Tierhaltungsverbot: So geht es dann doch nicht!

Der VGH Mannheim (Az.: 6 S 1321/24) hatte über ein Hundehaltungs- und-betreuungsverbot zu entscheiden, das gegen eine Tierhalterin wegen schwerwiegender tierschutzrechtlicher Verstöße verhängt worden war.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

 

Technische Hilfeleistung bei der Großtierrettung

Feuerwehren werden häufig zur Rettung von Tieren aus Notlagen alarmiert. Das Leisten technischer Hilfe bei Unfällen gehört zur Standardausbildung, jedoch nicht der Umgang mit verunfallten Tieren. Oft behelfen sich die Einsatzkräfte mit der Standardbeladung der Fahrzeuge und improvisieren. Die Zusammenarbeit von Tierärzten und Feuerwehreinsatzkräften, besondere Kenntnisse über Rettungstechniken und Materialien sowie Kompetenzen im Umgang mit Tieren können dabei helfen, den Tier- und Arbeitsschutz erheblich zu verbessern.

Autor*in:
Lena Heppler
Oberveterinärrätin, Oberfeuerwehrfrau,
Fachberaterin Veterinär im Schwarzwald-Baar-Kreis
Dorfstr. 21
78073 Bad Dürrheim
E-Mail: Lena.heppler@web.de

Neue Funde gentechnisch veränderter Zierfische in Deutschland

BVL: Vermarktung und Haltung solcher Tiere sind illegal

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e.V. (idw)
https://idw-online.de/de/news851930

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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