43. Internationaler Veterinärkongress in Bad Staffelstein – Amtstierärzte fordern mehr Tempo bei der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts
19. April 2026
43. Internationaler Veterinärkongress in Bad Staffelstein – Amtstierärzte fordern mehr Tempo bei der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts
19. April 2026
Dem Veterinär ist nichts zu schwer. So lautet das Motto der meisten Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in Deutschland. Mittlerweile ist aber manches zu schwer. Die Länder regeln durch eigenes Recht, welche Behördenebene für die Umsetzung des Fachrechts zuständig ist. In der Tiergesundheit dominiert seit 2021 dasjenige der EU. Während die Aufgaben nach nationalem Recht je nach Tragweite und politischer Bedeutung zwischen den lokalen Veterinärämtern und den Landesoberbehörden aufgeteilt wurden, konzentrieren sich weitgehend alle Aufgaben nach dem EU-Recht bei den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten vor Ort. „Da machen sich Bund und Länder einen schlanken Fuß“, so lapidar dazu die Präsidentin des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte, Dr. Christine Bothmann. Denn auch das BMLEH muss die Schlagzahl bei der Angleichung des deutschen Tiergesundheitsrechts an das der EU deutlich erhöhen. Vor allem aber dürfen die Veterinärämter in Deutschland nicht mit der Frage allein gelassen werden, welche Vorschriften des nationalen Rechts noch angewendet werden können oder wo ausschließlich EU-Recht gilt. Hier sieht der BbT in erster Linie den Bund gefordert. Aller empfundenen oder tatsächlichen Arbeitsüberlastung zum Trotz müssen Wege gefunden werden, wie Deutschland hier schneller vorankommt, fordert der BbT. „Soweit wir können, stellen wir als BbT gerne unsere Expertise zur Verfügung“, so Bothmann abschließend. Um konkrete Vorschläge zu machen, wo der Schuh am meisten drückt, hat der BbT in Bad Staffelstein die Einrichtung einer adhoc-Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet.
Dem Veterinär ist nichts zu schwer. So lautet das Motto der meisten Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in Deutschland. Mittlerweile ist aber manches zu schwer. Die Länder regeln durch eigenes Recht, welche Behördenebene für die Umsetzung des Fachrechts zuständig ist. In der Tiergesundheit dominiert seit 2021 dasjenige der EU. Während die Aufgaben nach nationalem Recht je nach Tragweite und politischer Bedeutung zwischen den lokalen Veterinärämtern und den Landesoberbehörden aufgeteilt wurden, konzentrieren sich weitgehend alle Aufgaben nach dem EU-Recht bei den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten vor Ort. „Da machen sich Bund und Länder einen schlanken Fuß“, so lapidar dazu die Präsidentin des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte, Dr. Christine Bothmann. Denn auch das BMLEH muss die Schlagzahl bei der Angleichung des deutschen Tiergesundheitsrechts an das der EU deutlich erhöhen. Vor allem aber dürfen die Veterinärämter in Deutschland nicht mit der Frage allein gelassen werden, welche Vorschriften des nationalen Rechts noch angewendet werden können oder wo ausschließlich EU-Recht gilt. Hier sieht der BbT in erster Linie den Bund gefordert. Aller empfundenen oder tatsächlichen Arbeitsüberlastung zum Trotz müssen Wege gefunden werden, wie Deutschland hier schneller vorankommt, fordert der BbT. „Soweit wir können, stellen wir als BbT gerne unsere Expertise zur Verfügung“, so Bothmann abschließend. Um konkrete Vorschläge zu machen, wo der Schuh am meisten drückt, hat der BbT in Bad Staffelstein die Einrichtung einer adhoc-Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0172/5410364
E-Mail: info@amtstierarzt.de
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