Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 1 / 2025
Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 1 / 2025
Grundstücksbezogenes Tierhaltungsverbot – so geht es nicht!
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 20 B 421/24)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen (Az.: 20 B 421/24) hatte sich – zunächst im Eilverfahren – mit einer grundstücksbezogenen Untersagung der Tierhaltung zu befassen.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Bremen: Das „Stockangelrecht“ fällt weg!
Das Bremische Fischereigesetz weist derzeit (Stand: 13.12.2024) noch eine Besonderheit auf: § 9 regelt das „Stockangelrecht Bremischer Bürger“. Dies bedeutet, dass volljährige Bewohner der Stadt Bremen für den eigenen Bedarf mit höchstens zwei Stockangeln an bestimmten Stellen fischen dürfen, auch ohne eine Fischereiprüfung abgelegt zu haben.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Blauzungenkrankheit – Ein Report aus der Praxis
In Nordrhein-Westfalen wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 erstmals im Oktober 2023 bei einem Schaf nachgewiesen. Seit Juli 2024 traten die Fälle explosionsartig auf und die westlichen Bundesländer wurden nahezu überrannt. Ab Mitte August war das gesamte Bundesgebiet betroffen und Deutschland hat den Status „BTV-frei“ verloren. Lesen Sie den nachfolgenden Report einer Rinderpraxis aus Nordrhein-Westfalen.
Autor*in:
Dr. Linda Dachrodt
LandVET GbR
Tierärztliche Praxis für Rinder, Much
E-Mail: L.Dachrodt@landvet.de
Blauzungenkrankheit und Klauengesundheit – ein Erfahrungsbericht
Die Blauzungenerkrankung breitete sich seit dem Juli 2024 in Deutschland rasant aus, mit erheblichen Konsequenzen für die Tiergesundheit – insbesondere für die Klauengesundheit, beginnend etwa zehn Tage nach erfolgter Infektion. Neben einem Rückgang der Milchleistung, der Futteraufnahme, einer Belastung der Eutergesundheit und Verlusten in der Fruchtbarkeit kommt es folglich zu einem vermehrten Auftreten von Lahmheiten in den Rinderbeständen. Mutterkühe sind ebenso betroffen, diese haben allerdings aufgrund der geringeren Leistung häufig weniger schwere klinische Fälle zu verzeichnen.
Autor*in:
Dr. med. vet. Christoph Meis
Almetalpraxis
Büren-Siddinghausen
E-Mail: cmeis@rinderpraxis-almetal.de
Tötung im Saufang – Untersuchungen zum Treffersitz und den Auswirkungen des Kopfschusses (Kaliber .22 lfB) beim Wildschwein (Sus scrofa)
Der Saufang als Methode der Tierseuchenbekämpfung ist mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wieder neu in den Fokus gerückt. Daten zum Kugelschuss bei Haussäugetieren sind vorhanden, allerdings fehlen Daten zur Tötung und Kaliberwahl für die Anwendung bei Wildschweinen im Saufang weitestgehend. Die Köpfe von 138 in Saufängen gefangenen und mit Kopfschuss (Kaliber .22 lfB) getöteten Wildschweinen wurden auf die Anzahl an Einschüssen, Einschusslokalisation und Gewebeschäden am Gehirn anhand von Gefrierschnitten analysiert. Bis auf ein Tier konnten alle Wildschweine mit dem Kaliber per Kopfschuss sicher getötet werden. Bei 76 % (105/138) der Wildschweine wurde ein einzelner Einschuss am Kopf festgestellt und bei 96 % (126/131) der Tiere wurde eine Schädigung im Endhirn in unterschiedlichen Schweregraden nachgewiesen. Bei den Tieren mit einem frontalen Einschuss, bei denen eine Schädigung im Großhirn und im Stammhirn in den Gefrierschnitten festgestellt wurde (n = 77) lag dieser im Mittel 2,2 cm oberhalb der Augenlinie und 0,35 cm rechts der Medianen. Das Kaliber .22 lfB erscheint nach den vorliegenden Untersuchungen für den Einsatz bei mittelgroßen Saufängen zur Tötung von Wildschweinen mit dem frontalen Kopfschuss ausreichend. Die Wahl des kleinstmöglichen Kalibers ist aus Gründen des Tierschutzes (Verletzung anderer Tiere durch Ausschüsse) und der Sicherheit für das ausführende Personal im Saufang von großer Bedeutung.
Autor*in:
Prof. Michael Lierz
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische, Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: michael.lierz@vetmed.uni-giessen.de
Afrikanische Schweinepest: keine Übertragung durch Pekaris
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den letzten Jahren zu einer globalen Bedrohung für Haus- und Wildschweine entwickelt und ist auch hierzulande keine exotische Seuche mehr. Im Falle eines Ausbruchs müssten neben Haus- und Wildschweinen möglicherweise auch andere empfängliche, vor allem in Zoos lebende Spezies in die Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch die Pekaris, die zwar den Schweineartigen (Suina) angehören, aber zu einer anderen taxonomischen Familie (Tayassuidae) als die Echten Schweine (Suidae) zählen, in die Maßnahmen integriert werden sollten. Trotz ihrer phylogenetischen Unterschiede ähneln Pekaris den Schweinen in Physiognomie, Physiologie, Ökologie und Lebensraum. Aufgrund der begrenzten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema wurde die potenzielle Empfänglichkeit der Pekaris gegenüber ASP anhand von Monozyten und Makrophagen aus peripheren mononukleären Blutzellen aller drei Pekariarten untersucht. Im Gegensatz zu den Zellen diverser Suidae unterstützten die Zellen der Tayassuidae jedoch keine Replikation des ASP-Virus (ASPV). Daraus lässt sich schließen, dass Pekaris sehr wahrscheinlich nicht für das Virus empfänglich sind und keine Rolle in der Epidemiologie der ASP spielen. Sie können daher bei den Bekämpfungsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.
Autor*in:
PD Dr. Sandra Blome
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems
E-Mail: sandra.blome@fli.de
Telefon: 038351-7-1144
Tierschutz bei älteren Pferden – welche Herausforderungen treten in der Tierschutzüberwachung auf? – ein Fallbericht
Dargestellt wird anhand eines Fallberichts zweier älterer Pferde in Privathaltung die Problematik von älteren Pferden in der Tierschutzüberwachung. Von den beiden Pferden hatte eines einen hochgradig schlechten Pflegezustand bei gleichzeitig unbehandeltem Equinem Cushing Syndrom und erheblicher Vernachlässigung der Fellpflege. Das andere wies eine hochgradige Abmagerung aufgrund nicht ausreichender altersgerechter Fütterung und einem schlechten Zahnstatus auf. Trotz tierärztlicher Indikation zu einer schmerzlosen Tötung, verweigerte die Tierhalterin eine Euthanasie, weswegen es zur tierschutzrechtlichen Anordnung der Tötung des abgemagerten Pferdes kam, um weitere Schäden, Schmerzen und Leiden des Tieres zu verhindern.
Autor*in:
Katja Gritschke
Amtstierärztin,
Vogelsbergkreis, Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz,
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach
Greifvogelhaltung im Fokus
Greifvogelhaltung verlangt nach exzellenter Sachkunde, sowohl bei den Tierhaltenden, als auch bei den Überwachenden. Zwei aktuell erschienene Publikationen dienen der Sachkundevermittlung: das Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) im Auftrag des BMEL und das Buch Tierschutz für Greifvögel, Knackpunkte & Lösungsmöglichkeiten für Greifvogelhaltung & Beizjagd. Während sich das Gutachten überwiegend auf die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen, also den Input fokussiert, stellt das Buch die Vögel, also den Output in den Vordergrund. Einen großen Umfang hat dabei die Darstellung tierschutzrelevanter Gesundheitsstörungen der Greifvögel und des Beizwildes. Darüber hinaus werden im Buch die Grundlagen der Tierschutzbiologie, also das Drei-Kreise-Modell, das Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept, die ethologischen Indikatoren für Wohlbefinden sowie die Konzepte der Fünf Freiheiten und der Fünf Domänen behandelt. Zusätzlich werden die Grundzüge der Tierschutzethik, des Tierschutzrechts und der Populationsdynamik von Wildtieren dargestellt. Der Beitrag fasst die wesentlichen Inhalte der beiden Publikationen vergleichend zusammen.
Autor*in:
Prof. Dr. Thomas Richter
Fachtierarzt für Verhaltenskunde , Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen , Zusatzbezeichnung Tierschutz
Kreuzstraße 3
85088 Vohburg
E-Mail: thomas.richter@hfwu.de
Qualzuchten: Unfruchtbarmachung bleibt erlaubt!
Das OVG Thüringen (Az.: 3 EO 509/19 und 3 ZO 553/19) hatte sich mit einer Qualzuchtproblematik zu befassen. Die Züchterin von Nackthunden wehrte sich gegen eine behördliche Anordnung, ihre Tiere zur Verhinderung der Zucht unfruchtbar machen zu lassen.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Tierschutzrecht: Kein Widerruf einer rechtswidrigen Genehmigung – und: Infertilität als Qualzuchteigenschaft! Rechtliches zur Savannahkatze
Das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 4 K 1164/24 GI) hatte sich mit der Qualzucht- Problematik innerhalb eines genehmigten, gewerblichen Zuchtbetriebes zu befassen. Hier hatte das Veterinäramt erst nach Genehmigungserteilung erfahren, dass es im Zuchtbetrieb der Klägerin zu Qualzuchten komme; es ging um Savannah-Rassekatzen, also Hybridkatzen mit einem Serval als Vatertier.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
„Krankheiten der Zierfische“
Dähne Verlag 2024, 514 Seiten (Buch plus Diagnosetafeln)
Das Pech der Anderen – Wie können Unternehmen und Behörden das Portal „lebensmittelwarnung.de“ nutzen?
Das Portal lebensmittelwarnung.de wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Information der Verbraucher geschaffen, um diese über lebensmittelbedingte Gefahren aufzuklären. Die eingestellten Informationen können jedoch auch für Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelüberwachungsbehörden von Nutzen sein.
Autor*in:
Dr. Wolfgang Kulow
Hinrich-Stuart-Weg 96
26817 Rhauderfehn
E-Mail: wolfgang.kulow@gmx.de
Aktuelle Entscheidungen zum lebensmittelrechtlichen „Internetpranger“ – Nicht immer erfüllte Voraussetzungen für Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Autor*in:
Dr. Christiane Fuchs
Rechtsanwältin
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Junghofstraße 22
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: christiane.fuchs@fgwv.de
Hildegard Schöllmann
Rechtsanwältin
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Agrippinawerft 24, Im Rheinauhafen
50678 Köln
E-Mail: hildegard.schoellmann@fgvw.de
Warum Tiertransporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sein sollten
Es werden zahlreiche Gründe rechtlicher und veterinärfachlicher Art aufgelistet und erörtert, die einer rechtskonformen Verbringung von Rindern aus der Europäischen Union in die Türkei entgegenstehen.
Autor*in:
Mitglieder des Arbeitskreises Tiertransporte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Kichererbse in Gefahr – Pflanzenviren bedrohen das Superfood in Deutschland
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V. (idw)
Telemedizin – neue Perspektiven für die Nutztierpraxis
Autor*in:
Dr. Rolf Nathaus
Vetxperts
Standort Vet-Team Reken
Amtsermittlung, Kooperationsverhältnis und Amtshaftung bei öffentlichen Warnungen – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2024 (III ZR 23/23)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Lebensmittelrecht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und den für die Überwachung zuständigen Behörden ein Kooperationsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Lebensmittelunternehmer verpflichtet ist, bei einer öffentlichen Produktwarnung beziehungsweise bei einem Produktrückruf mit den zuständigen Behörden aktiv zusammenzuarbeiten. Diese Pflicht begrenzt die Amtsermittlungspflicht der zuständigen Behörden und kann daher eine behördliche Pflichtverletzung und damit einen etwaigen Amtshaftungsanspruch ausschließen.
Autor*in:
Thorsten Bludau
Grundstücksbezogenes Tierhaltungsverbot – so geht es nicht!
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 20 B 421/24)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen (Az.: 20 B 421/24) hatte sich – zunächst im Eilverfahren – mit einer grundstücksbezogenen Untersagung der Tierhaltung zu befassen.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Bremen: Das „Stockangelrecht“ fällt weg!
Das Bremische Fischereigesetz weist derzeit (Stand: 13.12.2024) noch eine Besonderheit auf: § 9 regelt das „Stockangelrecht Bremischer Bürger“. Dies bedeutet, dass volljährige Bewohner der Stadt Bremen für den eigenen Bedarf mit höchstens zwei Stockangeln an bestimmten Stellen fischen dürfen, auch ohne eine Fischereiprüfung abgelegt zu haben.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Blauzungenkrankheit – Ein Report aus der Praxis
In Nordrhein-Westfalen wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 erstmals im Oktober 2023 bei einem Schaf nachgewiesen. Seit Juli 2024 traten die Fälle explosionsartig auf und die westlichen Bundesländer wurden nahezu überrannt. Ab Mitte August war das gesamte Bundesgebiet betroffen und Deutschland hat den Status „BTV-frei“ verloren. Lesen Sie den nachfolgenden Report einer Rinderpraxis aus Nordrhein-Westfalen.
Autor*in:
Dr. Linda Dachrodt
LandVET GbR
Tierärztliche Praxis für Rinder, Much
E-Mail: L.Dachrodt@landvet.de
Blauzungenkrankheit und Klauengesundheit – ein Erfahrungsbericht
Die Blauzungenerkrankung breitete sich seit dem Juli 2024 in Deutschland rasant aus, mit erheblichen Konsequenzen für die Tiergesundheit – insbesondere für die Klauengesundheit, beginnend etwa zehn Tage nach erfolgter Infektion. Neben einem Rückgang der Milchleistung, der Futteraufnahme, einer Belastung der Eutergesundheit und Verlusten in der Fruchtbarkeit kommt es folglich zu einem vermehrten Auftreten von Lahmheiten in den Rinderbeständen. Mutterkühe sind ebenso betroffen, diese haben allerdings aufgrund der geringeren Leistung häufig weniger schwere klinische Fälle zu verzeichnen.
Autor*in:
Dr. med. vet. Christoph Meis
Almetalpraxis
Büren-Siddinghausen
E-Mail: cmeis@rinderpraxis-almetal.de
Tötung im Saufang – Untersuchungen zum Treffersitz und den Auswirkungen des Kopfschusses (Kaliber .22 lfB) beim Wildschwein (Sus scrofa)
Der Saufang als Methode der Tierseuchenbekämpfung ist mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wieder neu in den Fokus gerückt. Daten zum Kugelschuss bei Haussäugetieren sind vorhanden, allerdings fehlen Daten zur Tötung und Kaliberwahl für die Anwendung bei Wildschweinen im Saufang weitestgehend. Die Köpfe von 138 in Saufängen gefangenen und mit Kopfschuss (Kaliber .22 lfB) getöteten Wildschweinen wurden auf die Anzahl an Einschüssen, Einschusslokalisation und Gewebeschäden am Gehirn anhand von Gefrierschnitten analysiert. Bis auf ein Tier konnten alle Wildschweine mit dem Kaliber per Kopfschuss sicher getötet werden. Bei 76 % (105/138) der Wildschweine wurde ein einzelner Einschuss am Kopf festgestellt und bei 96 % (126/131) der Tiere wurde eine Schädigung im Endhirn in unterschiedlichen Schweregraden nachgewiesen. Bei den Tieren mit einem frontalen Einschuss, bei denen eine Schädigung im Großhirn und im Stammhirn in den Gefrierschnitten festgestellt wurde (n = 77) lag dieser im Mittel 2,2 cm oberhalb der Augenlinie und 0,35 cm rechts der Medianen. Das Kaliber .22 lfB erscheint nach den vorliegenden Untersuchungen für den Einsatz bei mittelgroßen Saufängen zur Tötung von Wildschweinen mit dem frontalen Kopfschuss ausreichend. Die Wahl des kleinstmöglichen Kalibers ist aus Gründen des Tierschutzes (Verletzung anderer Tiere durch Ausschüsse) und der Sicherheit für das ausführende Personal im Saufang von großer Bedeutung.
Autor*in:
Prof. Michael Lierz
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische, Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: michael.lierz@vetmed.uni-giessen.de
Afrikanische Schweinepest: keine Übertragung durch Pekaris
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den letzten Jahren zu einer globalen Bedrohung für Haus- und Wildschweine entwickelt und ist auch hierzulande keine exotische Seuche mehr. Im Falle eines Ausbruchs müssten neben Haus- und Wildschweinen möglicherweise auch andere empfängliche, vor allem in Zoos lebende Spezies in die Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch die Pekaris, die zwar den Schweineartigen (Suina) angehören, aber zu einer anderen taxonomischen Familie (Tayassuidae) als die Echten Schweine (Suidae) zählen, in die Maßnahmen integriert werden sollten. Trotz ihrer phylogenetischen Unterschiede ähneln Pekaris den Schweinen in Physiognomie, Physiologie, Ökologie und Lebensraum. Aufgrund der begrenzten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema wurde die potenzielle Empfänglichkeit der Pekaris gegenüber ASP anhand von Monozyten und Makrophagen aus peripheren mononukleären Blutzellen aller drei Pekariarten untersucht. Im Gegensatz zu den Zellen diverser Suidae unterstützten die Zellen der Tayassuidae jedoch keine Replikation des ASP-Virus (ASPV). Daraus lässt sich schließen, dass Pekaris sehr wahrscheinlich nicht für das Virus empfänglich sind und keine Rolle in der Epidemiologie der ASP spielen. Sie können daher bei den Bekämpfungsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.
Autor*in:
PD Dr. Sandra Blome
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems
E-Mail: sandra.blome@fli.de
Telefon: 038351-7-1144
Tierschutz bei älteren Pferden – welche Herausforderungen treten in der Tierschutzüberwachung auf? – ein Fallbericht
Dargestellt wird anhand eines Fallberichts zweier älterer Pferde in Privathaltung die Problematik von älteren Pferden in der Tierschutzüberwachung. Von den beiden Pferden hatte eines einen hochgradig schlechten Pflegezustand bei gleichzeitig unbehandeltem Equinem Cushing Syndrom und erheblicher Vernachlässigung der Fellpflege. Das andere wies eine hochgradige Abmagerung aufgrund nicht ausreichender altersgerechter Fütterung und einem schlechten Zahnstatus auf. Trotz tierärztlicher Indikation zu einer schmerzlosen Tötung, verweigerte die Tierhalterin eine Euthanasie, weswegen es zur tierschutzrechtlichen Anordnung der Tötung des abgemagerten Pferdes kam, um weitere Schäden, Schmerzen und Leiden des Tieres zu verhindern.
Autor*in:
Katja Gritschke
Amtstierärztin,
Vogelsbergkreis, Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz,
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach
Greifvogelhaltung im Fokus
Greifvogelhaltung verlangt nach exzellenter Sachkunde, sowohl bei den Tierhaltenden, als auch bei den Überwachenden. Zwei aktuell erschienene Publikationen dienen der Sachkundevermittlung: das Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) im Auftrag des BMEL und das Buch Tierschutz für Greifvögel, Knackpunkte & Lösungsmöglichkeiten für Greifvogelhaltung & Beizjagd. Während sich das Gutachten überwiegend auf die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen, also den Input fokussiert, stellt das Buch die Vögel, also den Output in den Vordergrund. Einen großen Umfang hat dabei die Darstellung tierschutzrelevanter Gesundheitsstörungen der Greifvögel und des Beizwildes. Darüber hinaus werden im Buch die Grundlagen der Tierschutzbiologie, also das Drei-Kreise-Modell, das Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept, die ethologischen Indikatoren für Wohlbefinden sowie die Konzepte der Fünf Freiheiten und der Fünf Domänen behandelt. Zusätzlich werden die Grundzüge der Tierschutzethik, des Tierschutzrechts und der Populationsdynamik von Wildtieren dargestellt. Der Beitrag fasst die wesentlichen Inhalte der beiden Publikationen vergleichend zusammen.
Autor*in:
Prof. Dr. Thomas Richter
Fachtierarzt für Verhaltenskunde , Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen , Zusatzbezeichnung Tierschutz
Kreuzstraße 3
85088 Vohburg
E-Mail: thomas.richter@hfwu.de
Qualzuchten: Unfruchtbarmachung bleibt erlaubt!
Das OVG Thüringen (Az.: 3 EO 509/19 und 3 ZO 553/19) hatte sich mit einer Qualzuchtproblematik zu befassen. Die Züchterin von Nackthunden wehrte sich gegen eine behördliche Anordnung, ihre Tiere zur Verhinderung der Zucht unfruchtbar machen zu lassen.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
Tierschutzrecht: Kein Widerruf einer rechtswidrigen Genehmigung – und: Infertilität als Qualzuchteigenschaft! Rechtliches zur Savannahkatze
Das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 4 K 1164/24 GI) hatte sich mit der Qualzucht- Problematik innerhalb eines genehmigten, gewerblichen Zuchtbetriebes zu befassen. Hier hatte das Veterinäramt erst nach Genehmigungserteilung erfahren, dass es im Zuchtbetrieb der Klägerin zu Qualzuchten komme; es ging um Savannah-Rassekatzen, also Hybridkatzen mit einem Serval als Vatertier.
Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 06174 257883
Fax: 06174 257882
E-Mail: dietrich.roessel@web.de
„Krankheiten der Zierfische“
Dähne Verlag 2024, 514 Seiten (Buch plus Diagnosetafeln)
Das Pech der Anderen – Wie können Unternehmen und Behörden das Portal „lebensmittelwarnung.de“ nutzen?
Das Portal lebensmittelwarnung.de wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Information der Verbraucher geschaffen, um diese über lebensmittelbedingte Gefahren aufzuklären. Die eingestellten Informationen können jedoch auch für Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelüberwachungsbehörden von Nutzen sein.
Autor*in:
Dr. Wolfgang Kulow
Hinrich-Stuart-Weg 96
26817 Rhauderfehn
E-Mail: wolfgang.kulow@gmx.de
Aktuelle Entscheidungen zum lebensmittelrechtlichen „Internetpranger“ – Nicht immer erfüllte Voraussetzungen für Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Autor*in:
Dr. Christiane Fuchs
Rechtsanwältin
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Junghofstraße 22
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: christiane.fuchs@fgwv.de
Hildegard Schöllmann
Rechtsanwältin
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Agrippinawerft 24, Im Rheinauhafen
50678 Köln
E-Mail: hildegard.schoellmann@fgvw.de
Warum Tiertransporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sein sollten
Es werden zahlreiche Gründe rechtlicher und veterinärfachlicher Art aufgelistet und erörtert, die einer rechtskonformen Verbringung von Rindern aus der Europäischen Union in die Türkei entgegenstehen.
Autor*in:
Mitglieder des Arbeitskreises Tiertransporte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Kichererbse in Gefahr – Pflanzenviren bedrohen das Superfood in Deutschland
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V. (idw)
Telemedizin – neue Perspektiven für die Nutztierpraxis
Autor*in:
Dr. Rolf Nathaus
Vetxperts
Standort Vet-Team Reken
Amtsermittlung, Kooperationsverhältnis und Amtshaftung bei öffentlichen Warnungen – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2024 (III ZR 23/23)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Lebensmittelrecht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und den für die Überwachung zuständigen Behörden ein Kooperationsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Lebensmittelunternehmer verpflichtet ist, bei einer öffentlichen Produktwarnung beziehungsweise bei einem Produktrückruf mit den zuständigen Behörden aktiv zusammenzuarbeiten. Diese Pflicht begrenzt die Amtsermittlungspflicht der zuständigen Behörden und kann daher eine behördliche Pflichtverletzung und damit einen etwaigen Amtshaftungsanspruch ausschließen.
Autor*in:
Thorsten Bludau
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
E-Mail: info@amtstierarzt.de
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Tierärzte e. V.
In der Au 1
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