ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ABG)
für die Teilnahme an BbT-Veranstaltungen

Falls in abweichenden veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen zu den jeweiligen Punkten nichts festgelegt ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

1. Fachbesucher

Die Veranstaltungen des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sind nur für Fachbesucher*innen zugänglich. Fachbesucher*innen sind Tierärzt*innen und Studierende der Veterinärmedizin, in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung. Das heißt fundierte Kenntnisse der Veterinärmedizin bilden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des BbT. Diese Anforderungen werden bei Nicht-Tierärzt*innen als Zielgruppe/Teilnehmenden nicht erfüllt.

 

2. Erhebung personenbezogener Daten

Der BbT erhebt im Zusammenhang mit Veranstaltungen personenbezogene Daten. Diese werden zum Zwecke der Anmeldung sowie für organisatorische Zwecke gespeichert und genutzt. Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an die mit der Durchführung des Seminars bzw. der Veranstaltung beauftragten Dritten weitergegeben. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie beschrieben zu.

Vor- und Zuname und Institution der Teilnehmenden können auf einer Teilnehmerliste veröffentlicht und mit den Tagungsunterlagen an die weiteren Teilnehmenden und Referenten derselben Veranstaltung weitergegeben werden. Die Teilnehmenden können ihre Einwilligung hierzu rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form beim Veranstalter widerrufen.

 

3. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmer im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

Die wissenschaftlichen Vorträge unterliegen dem Urheberrecht. Es ist daher untersagt, Bild-, Ton- oder Videomitschnitte anzufertigen. Bei Nichtbeachtung ist der/die Tagungsleiter*in berechtigt, Saalverweise auszusprechen. Die Teilnehmenden gestatten dem Veranstalter, im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, selbst oder durch Dritte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Teilnehmenden zu erstellen und inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt in allen audiovisuellen Medien zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden. Diese können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmenden im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

 

4. Sicherheitsrelevante Weisungen

Teilnehmende sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters bzw. denen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Ansprüche hieraus gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit dieser die Notwendigkeit der Weisungen nicht zu vertreten hat.

 

5. Buchung und Zahlweise

Die an der Veranstaltung teilnehmende Person ist, unabhängig von der angegebenen Rechnungsadresse, der Kunde und damit der Schuldner des BbT. Der Dienstherr oder andere Einrichtungen oder Personen, die ggf. Kosten oder Teile der Kosten übernehmen, werden durch diese Übernahme nicht zum Kunden des BbT.

Im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie eine Rechnung, die über Ihr Benutzerkonto herunterzuladen ist. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung, aber spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Zahlungseingang auf dem Veranstaltungskonto) fällig.

Ein Preisnachlass nach Abschluss der Buchung wird nicht gewährt. Sollte die Rechnung bis zum Veranstaltungstag nicht beglichen worden sein, kann der Veranstalter den Zugang zur Veranstaltung verwehren.

Grundsätzlich sind die Rechnungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung zu begleichen.

Vor Ort haben Teilnehmende die Möglichkeit bar, per Sofort-Überweisung, per SEPA-Lastschrift (EC-Zeichen) oder teilweise mit Karte/mobil (girocard, Mastercard, Visa-Card, Apple Pay, Google Pay, maestro, maestro debit, VISA Debit, V-Pay, UnionPay, JCB, Diners Club International, Discover, bluecode, Alipay, WeChatPay) zu bezahlen.

Für Zahlungen vor Ort fällt für jede Buchung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20,00 € (bzw. 5€ pro Buchung für Buchungen eines Rahmenprogramms) an.

Bei verspäteter Zahlung behält sich der BbT das Recht vor die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Mit der 2. Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten ab 2,50 € an den BbT zu erstatten. Bei weiteren Mahnungen erhöhen sich die Mahnkosten je nach Verwaltungsaufwand.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der BbT berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

6. Höhere Gewalt, Nichtdurchführung der Veranstaltung, Programm- und Terminänderungen

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für die Teilnehmenden auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Dies gilt gleichermaßen für Programmänderungen und/oder den Ausfall von Referierenden. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende diesen Vorbehalt an.

Soweit der Veranstalter nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch desselben auf die Gegenleistung des Teilnehmenden (§ 326 BGB).

Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht (z. B. weil die Halle nicht dem Veranstalter überlassen werden kann) oder ein Missverhältnis im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen Teilnehmenden und dem Veranstalter unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrages zwischen dem/der Teilnehmenden und dem Veranstalter also abhängig von der Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung.

Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach § 346 BGB rückabzuwickeln.

Teilnehmende haben einen Anspruch auf Auskunft über die Bemühungen des Veranstalters bzgl. der Zusammenstellung und Klärung, die dieser auch über eine Bestätigung bzw. einen Bericht eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers leisten kann.

Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u. ä. dem Veranstalter gegenüber wegen einer Absage oder eines Abbruchs sind ausgeschlossen, soweit dieser die Absage bzw. den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Folgen gelten auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der BbT berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

7. Mitnahme von Hunden und anderen Tieren

Bei vielen Veranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden möglich, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht aber nicht. Ob die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren für eine bestimmte Veranstaltung grundsätzlich möglich ist, ist beim Veranstalter zu erfragen (info@amtstierarzt.de). Falls die Mitnahme von Hunden und/ oder anderen Tieren erlaubt ist, gelten folgende Bedingungen:

Aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit der Teilnehmenden, des Gesundheitsschutzes und im Sinne einer ungestörten Durchführung der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einzelnen Tieren den Zugang zu verweigern bzw. diese aus dem Veranstaltungsort zu verweisen. Bei einem Verweis ist das Tier unverzüglich aus dem Veranstaltungsgelände zu entfernen. Hunde und andere Tiere, die verletzt oder krank sind, dürfen nicht mitgebracht werden. Mitgebrachte Hunde und andere Tiere sind artgerecht, sicher und gemäß den Tierschutzbestimmungen zu behandeln. Andere Hunde, Tiere und Personen dürfen durch die Tiere nicht gefährdet, beeinträchtigt oder verängstigt werden. Ein ordnungsgemäßer und sicherer Veranstaltungsablauf muss sichergestellt sein. Bei Vorführungen eines Hundes, anderen Tieres oder mit einem Hund oder mit einem anderen Tier ist in besonderem Maße auf das Tierwohl und die Belange des Tieres Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Veranstaltungsgebäude und -gelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfung des Hundes muss mindestens 21 Tage vor Teilnahme vorgenommen worden sein. Auf Verlangen muss der Impfausweis vorgelegt werden. Hunde und andere Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt sein; eine vertraute Person muss beim Tier verbleiben. Bei ungewöhnlichen Tieren mit einer besonderen Größe oder Eigenart usw. empfiehlt der Veranstalter, die Mitnahme im Vorfeld abzustimmen.

Für den Fall einer Räumung oder Evakuierung der Veranstaltungsstätte ist sicherzustellen, dass die Hunde und/oder andere Tiere sicher aus der Veranstaltungsstätte verbracht werden können, ohne die Maßnahmen der Räumung oder Evakuierung zu behindern.

 

8. Stornierung der Anmeldung

Bei Stornierungen sind Rückerstattung von bezahlten Teilnahmegebühren in folgendem Rahmen möglich:

Zeitpunkt der Stornierung Höhe der möglichen Rückerstattung
–       bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €
–       bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: max. 50% der Teilnahmegebühr (in jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € einbehalten)
–       ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung mehr möglich

 

Bei Verhinderung kann jederzeit kostenlos ein/e Ersatzteilnehmer*in benannt und das Ticket übertragen werden.

Nimmt eine Person nicht an der Veranstaltung teil und storniert nicht fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn, werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet (No-Show).

Bitte richten Sie alle Stornierungen schriftlich per E-Mail an den BbT:

Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
In der Au 1
96260 Weismain
E-Mail: geschaeftsstelle@amtstierarzt.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Teilnahme an BbT-Veranstaltungen

Falls in abweichenden veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen zu den jeweiligen Punkten nichts festgelegt ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

1. Fachbesucher

Die Veranstaltungen des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sind nur für Fachbesucher*innen zugänglich. Fachbesucher*innen sind Tierärzt*innen und Studierende der Veterinärmedizin, in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung. Das heißt fundierte Kenntnisse der Veterinärmedizin bilden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des BbT. Diese Anforderungen werden bei Nicht-Tierärzt*innen als Zielgruppe/Teilnehmenden nicht erfüllt.

 

2. Erhebung personenbezogener Daten

Der BbT erhebt im Zusammenhang mit Veranstaltungen personenbezogene Daten. Diese werden zum Zwecke der Anmeldung sowie für organisatorische Zwecke gespeichert und genutzt. Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an die mit der Durchführung des Seminars bzw. der Veranstaltung beauftragten Dritten weitergegeben. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie beschrieben zu.

Vor- und Zuname und Institution der Teilnehmenden können auf einer Teilnehmerliste veröffentlicht und mit den Tagungsunterlagen an die weiteren Teilnehmenden und Referenten derselben Veranstaltung weitergegeben werden. Die Teilnehmenden können ihre Einwilligung hierzu rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form beim Veranstalter widerrufen.

 

3. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmer im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

Die wissenschaftlichen Vorträge unterliegen dem Urheberrecht. Es ist daher untersagt, Bild-, Ton- oder Videomitschnitte anzufertigen. Bei Nichtbeachtung ist der/die Tagungsleiter*in berechtigt, Saalverweise auszusprechen. Die Teilnehmenden gestatten dem Veranstalter, im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, selbst oder durch Dritte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Teilnehmenden zu erstellen und inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt in allen audiovisuellen Medien zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden. Diese können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmenden im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

 

4. Sicherheitsrelevante Weisungen

Teilnehmende sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters bzw. denen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Ansprüche hieraus gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit dieser die Notwendigkeit der Weisungen nicht zu vertreten hat.

 

5. Buchung und Zahlweise

Die an der Veranstaltung teilnehmende Person ist, unabhängig von der angegebenen Rechnungsadresse, der Kunde und damit der Schuldner des BbT. Der Dienstherr oder andere Einrichtungen oder Personen, die ggf. Kosten oder Teile der Kosten übernehmen, werden durch diese Übernahme nicht zum Kunden des BbT.

Im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie eine Rechnung, die über Ihr Benutzerkonto herunterzuladen ist. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung, aber spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Zahlungseingang auf dem Veranstaltungskonto) fällig.

Ein Preisnachlass nach Abschluss der Buchung wird nicht gewährt. Sollte die Rechnung bis zum Veranstaltungstag nicht beglichen worden sein, kann der Veranstalter den Zugang zur Veranstaltung verwehren.

Grundsätzlich sind die Rechnungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung zu begleichen.

Vor Ort haben Teilnehmende die Möglichkeit bar, per Sofort-Überweisung, per SEPA-Lastschrift (EC-Zeichen) oder teilweise mit Karte/mobil (girocard, Mastercard, Visa-Card, Apple Pay, Google Pay, maestro, maestro debit, VISA Debit, V-Pay, UnionPay, JCB, Diners Club International, Discover, bluecode, Alipay, WeChatPay) zu bezahlen.

Für Zahlungen vor Ort fällt für jede Buchung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20,00 € (bzw. 5€ pro Buchung für Buchungen eines Rahmenprogramms) an.

Bei verspäteter Zahlung behält sich der BbT das Recht vor die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Mit der 2. Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten ab 2,50 € an den BbT zu erstatten. Bei weiteren Mahnungen erhöhen sich die Mahnkosten je nach Verwaltungsaufwand.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der BbT berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

6. Höhere Gewalt, Nichtdurchführung der Veranstaltung, Programm- und Terminänderungen

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für die Teilnehmenden auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Dies gilt gleichermaßen für Programmänderungen und/oder den Ausfall von Referierenden. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende diesen Vorbehalt an.

Soweit der Veranstalter nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch desselben auf die Gegenleistung des Teilnehmenden (§ 326 BGB).

Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht (z. B. weil die Halle nicht dem Veranstalter überlassen werden kann) oder ein Missverhältnis im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen Teilnehmenden und dem Veranstalter unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrages zwischen dem/der Teilnehmenden und dem Veranstalter also abhängig von der Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung.

Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach § 346 BGB rückabzuwickeln.

Teilnehmende haben einen Anspruch auf Auskunft über die Bemühungen des Veranstalters bzgl. der Zusammenstellung und Klärung, die dieser auch über eine Bestätigung bzw. einen Bericht eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers leisten kann.

Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u. ä. dem Veranstalter gegenüber wegen einer Absage oder eines Abbruchs sind ausgeschlossen, soweit dieser die Absage bzw. den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Folgen gelten auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der BbT berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

7. Mitnahme von Hunden und anderen Tieren

Bei vielen Veranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden möglich, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht aber nicht. Ob die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren für eine bestimmte Veranstaltung grundsätzlich möglich ist, ist beim Veranstalter zu erfragen (info@amtstierarzt.de). Falls die Mitnahme von Hunden und/ oder anderen Tieren erlaubt ist, gelten folgende Bedingungen:

Aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit der Teilnehmenden, des Gesundheitsschutzes und im Sinne einer ungestörten Durchführung der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einzelnen Tieren den Zugang zu verweigern bzw. diese aus dem Veranstaltungsort zu verweisen. Bei einem Verweis ist das Tier unverzüglich aus dem Veranstaltungsgelände zu entfernen. Hunde und andere Tiere, die verletzt oder krank sind, dürfen nicht mitgebracht werden. Mitgebrachte Hunde und andere Tiere sind artgerecht, sicher und gemäß den Tierschutzbestimmungen zu behandeln. Andere Hunde, Tiere und Personen dürfen durch die Tiere nicht gefährdet, beeinträchtigt oder verängstigt werden. Ein ordnungsgemäßer und sicherer Veranstaltungsablauf muss sichergestellt sein. Bei Vorführungen eines Hundes, anderen Tieres oder mit einem Hund oder mit einem anderen Tier ist in besonderem Maße auf das Tierwohl und die Belange des Tieres Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Veranstaltungsgebäude und -gelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfung des Hundes muss mindestens 21 Tage vor Teilnahme vorgenommen worden sein. Auf Verlangen muss der Impfausweis vorgelegt werden. Hunde und andere Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt sein; eine vertraute Person muss beim Tier verbleiben. Bei ungewöhnlichen Tieren mit einer besonderen Größe oder Eigenart usw. empfiehlt der Veranstalter, die Mitnahme im Vorfeld abzustimmen.

Für den Fall einer Räumung oder Evakuierung der Veranstaltungsstätte ist sicherzustellen, dass die Hunde und/oder andere Tiere sicher aus der Veranstaltungsstätte verbracht werden können, ohne die Maßnahmen der Räumung oder Evakuierung zu behindern.

 

8. Stornierung der Anmeldung

Bei Stornierungen sind Rückerstattung von bezahlten Teilnahmegebühren in folgendem Rahmen möglich:

Zeitpunkt der Stornierung Höhe der möglichen Rückerstattung
–       bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €
–       bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: max. 50% der Teilnahmegebühr (in jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € einbehalten)
–       ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung mehr möglich

 

Bei Verhinderung kann jederzeit kostenlos ein/e Ersatzteilnehmer*in benannt und das Ticket übertragen werden.

Nimmt eine Person nicht an der Veranstaltung teil und storniert nicht fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn, werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet (No-Show).

Bitte richten Sie alle Stornierungen schriftlich per E-Mail an den BbT:

Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
In der Au 1
96260 Weismain
E-Mail: geschaeftsstelle@amtstierarzt.de

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de