Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 3/2024

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 3/2024

Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreuzfeuer der Kritik!?

Am 14. März 2024 fand an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig ein Tagesseminar zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. Die Veranstaltung bot fachliche Fortbildung und berufspolitischen Austausch über Herausforderungen im Arbeitsalltag. Neben der Überwachung des Tierschutzes von der Anlieferung der Tiere bis zur Betäubung standen die Entscheidung am Schlachtband und Eingriffsbefugnisse des amtlichen Tierarztes nach dem EU-Kontrollrecht im Fokus. Zudem wurde eine bundesweite Sammlung von Schulungsmaterialien für amtliche Tierärzte vorgestellt. Schließlich wurden auch die Kommunikation mit dem Tierhalter und Schlachter sowie Beschäftigungsbedingungen und Tarifverträge thematisiert. Im anschließenden Workshop diskutierten die Teilnehmenden die Herausforderungen, mit denen amtliche Tierärzte konfrontiert sind, und mögliche Lösungsansätze. Sie hoben die Notwendigkeit der Wertschätzung ihrer Arbeit sowie die Bedeutung tierärztlicher Aufgaben für Tierschutz und Verbraucherschutz hervor. Der spürbare Fachkräftemangel erfordert eine Verbesserung der Attraktivität und Vergütung im Berufsfeld des amtlichen Tierarztes am Schlachthof. Zudem wurde eine bessere Kommunikation zwischen den Akteuren gefordert, um die Qualität der Arbeit zu steigern. Eine gute Betreuung von Praktikanten ist entscheidend, wobei eine digitale Praktikumsbörse als nützlich erachtet wurde. Die Teilnehmenden forderten ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Rolle der amtlichen Tierärzte am Schlachthof und betonten die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Tierärzteschaft zur verbesserten Wertschätzung ihrer Arbeit.

Autor*innen:
Melanie Schweizer, Dora Bernigau, Constanze Erl-Höning, Edwin Ernst4, Ahmad Hamedy, Karen von Holleben, Miriam Larsson, Philipp Rolzhäuser, Katrin Sassen, Patrick Steinig, Holger Vogel, Katharina Wadepohl, Edgar Wullinger

Dr. Melanie Schweizer
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
E-Mail: melanie.schweizer@amtstierarzt.de

Dr. Philipp Rolzhäuser
Institut für Lebensmittelhygiene, Professur Fleischhygiene,
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig
E-Mail: philipp.rolzhaeuser@vetmed.uni-leipzig.de 

Mett-Igel meets KI – Überwachung von Gerüchen als Qualitätsmarker am Beispiel Hackfleisch 

Fleisch und Fleischerzeugnisse machen immer noch einen beträchtlichen Beitrag in der Lebensmittelindustrie in Deutschland aus. So belief sich beispielsweise der Umsatz der Schlachtbetriebe und fleischverarbeitenden Betriebe im Jahr 2022 auf 47 Milliarden Euro. Als tierisches Rohprodukt ist Fleisch besonders anfällig für Verderbnisprozesse, die dessen Qualität durch bspw. Oxidationsprozesse beeinträchtigen können. Das Verwerfen von Fleisch gewinnt im Hinblick auf den nachhaltigen, ethischen Umgang mit der tierischen Ressource zunehmend an Bedeutung. Angesichts dieser Herausforde-rungen gewinnen zukünftige Szenarien zur Über wachung der Qualität und Sicherheit von Fleischprodukten zunehmend an Relevanz, insbesondere im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten wie dem Zukunftslabor 2030 (ZL2030)1. Eine verbesserte Produktüberwachung kann dazu beitragen, Verderbnisprozesse frühzeitig zu erkennen. 

Autor*innen:
Maximilian Köhne, Ervienatasia Djaw, Imke Schröer, Sven Boeckelmann, Matthias Brunner, Christoph Wurm, Gina Zeh

Dr. Gina Zeh
Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV
Giggenhauser Straße 35
85354 Freising
Telefon: 08161 491-128
E-Mail: gina.zeh@ivv.fraunhofer.de 

Knochenjagd: Von einer vermeintlichen „Kleinsäuger-scapula“ im Schweinegeschnetzelten Züricher Art – und ihrer lebensmittelrechtlichen Beurteilung 

Beim Kantinenverzehr von „Schweinegeschnetzeltem nach Züricher Art“ fiel dem Verbraucher ein 3 x 2 x 1 cm großes, dreieckiges, flaches, an einer Ecke etwas spitzer auslaufendes, dunkelbraunes Knochenfragment ohne anhaftende Weichteile auf, das auf ersten Anschein Ähnlichkeit mit einer Scapula aufwies. Aufgrund der Größe und des Gesamterscheinungsbildes wurde als mögliche Herkunft des vermeintlichen Schulterblattes eine Kleinsäugerspezies, eventuell Ratte oder Marder, vermutet. Der Gast konnte die Portion aufgrund starken Unbehagens nicht weiter verzehren, was zu einer Verbraucherbeschwerde führte. Erste anatomische Studien verliefen ebenso wie Nachfragen beim Kantinenbetreiber zunächst jedoch unergiebig. In der Folge wurde entschieden, zur Tierart-diagnostik die Metagenomanalyse mittels Next-Generation Sequencing (NGS) heranzuziehen. Unter Anwendung eines angepassten und hier beschriebenen Aufarbeitungsprotokolls, welches auch die Bearbeitung knöcherner Matrix erlaubt, ergaben die nachfolgenden NGS-Untersuchungen eindeutig in fast allen „Contigs“ des Datensatzes Gallus gallus. Aufgrund der Tatsache, dass in den einschlägigen Lehrbüchern der Geflügel-anatomie der vorgefundene Knochen nicht eindeutig zuordenbar war, wurden Stammknochen von Haushühnern unterschiedlicher Altersgruppen präpariert. Es zeigte sich, dass das im jugendlichen Alter noch nicht im Beckenring vollständig verknöcherte Os ischii dem besagten Knochenfragment entspricht und es sich eben nicht um ein Schulterblatt handelt. Lebensmittelrechtlich ist die Beimengung von Knochen einer anderen Tierart im Schweinegeschnetzelten Züricher Art mit Sahnesoße als inakzeptabel kontaminiert („artfremder Fremd-körper“) und damit als zum Verzehr durch den Menschen un-geeignet i.S.v. Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b i.V.m. Artikel 14 Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002 zu bewerten.

Autor*innen:
J. P. Teifke, D. Barner, R. Wolf, S. Reiche, U. Quade, C. Wylezich

Prof. Dr. Jens Peter Teifke
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Abteilung für experimentelle Tierhaltung und Biosicherheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
Telefon: 038351 7 12 30
E-Mail: jenspeter.teifke@fli.de 

„Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht!“ Ein Aufklärungsprojekt der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg 

Tierliebe ist, wenn uns die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Tiere wichtiger sind als ihr Aussehen. Aber woran erkennen wir, ob unser Haustier gesund ist und sich wohl fühlt? Weil diese Einschätzung für Laien nicht immer ganz einfach ist, ar-beitet das Team der Stabsstelle der Landes-tierschutzbeauftragten Baden-Württemberg derzeit intensiv an einem Projekt, für das sogar eine vorübergehende Projektstelle geschaffen wurde. Gemeinsam mit Expertinnen aus der Wissenschaft, Kollegen aus der Praxis sowie einer Kommunikationsdesignerin wurde die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht!“ ins Leben gerufen. 

Autor*innen:
Mariana Peer, Ronia Rothhaß, Julia Stubenbord 

Dr. Mariana Peer
Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Kernerplatz 3
70182 Stuttgart
E-Mail: tierschutzbeauftragte@mlr.bwl.de 

Honigbienen und Tierschutz 

Obwohl die „Rettung von Bienen“ in aller Munde ist, stehen den Veterinärbehörden keine konkretisierten Tierschutzvorgaben für die Honigbiene als eine der bedeutsamsten Nutztierarten zur Verfügung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen den § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gemäß § 16 a TierSchG Ordnungsverfügungen zu erlassen oder Bußgeldverfahren gemäß § 18 Absatz 2 TierSchG einzuleiten. Zum Erkennen der Verstöße sind Kenntnisse der Bienenhaltung, den Besonderheiten bei der Völkerführung und die imkerlichen Arbeitsschwerpunkte im Bienenjahr jedoch unabdingbar. Nachfolgend wird ein Überblick zum rechtlichen Tierschutz der Honigbiene gegeben und ein Tierschutzfall vorgestellt.

Autor*in:
Dr. Jana Guth
Amtsleiterin, Amtstierärztin und Hobbyimkerin
Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
E-Mail: jana.guth@dahme-spreewald.de 

ASP-Geschehen beim Schwarzwild im Landkreis Ludwigslust-Parchim 24.11.2021 – 21.09.2023 

Hier soll das ASP-Geschehen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) nach einem punktförmigen Eintrag im Schwarzwildbestand dargestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallbetrachtung und kann daher nur zum Teil auf andere Ausbrüche übertragen werden. Mit Hilfe von Zäunen, konsequenter Fallwildsuche und Entnahme von Schwarzwild konnte das Geschehen eingegrenzt werden. Gegen die Aufhebung der Maßnahmen nach 22 Monaten gab es durch die Mitgliedstaaten keine Einwände.

Autor*innen:
Dres. Olav Henschel, Cornelia Brüggemann, Sabine Tippelt
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Förderpreise des Fördervereins 2024 an junge Wissen-schaftler*innen des Friedrich-Loeffler-Instituts vergeben 

Mit dem Förderpreis des Fördervereins des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), e.V., konnten in diesem Jahr gleich sieben junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgezeichnet werden. Damit wächst die Schar der Träger*innen dieses seit dem Jahr 2012 erstmals ausgelobten Preises auf insgesamt 85, wie der Vorsitzende des För-dervereins, Dr. Gerfried Zeller, nicht ohne Stolz verkündete.

Autor*in:
Dr. Gerfried Zeller
Vorsitzender Förderverein Friedrich-Loeffler-Institut e.V.
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
E-Mail: foerderverein@fli.deMF

Kennzeichnung von Separatorenfleisch – ein Klassiker des Lebensmittelrechts 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass eine Anordnung der zuständigen Lebensmittelüberwachungs-behörde mit einer Verpflichtung eines Geflügelschlacht- und Zerlegebetriebes zur Kennzeichnung von sogenanntem Gabelbeinfleisch als Separatorenfleisch rechtswidrig war. Zwar sei der Tatbestand der auf Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/6254 gestützten Anordnung erfüllt, die Behörde habe aber die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens nicht hinreichend beachtet. 

Autor*in:
Thorsten Bludau
Beigeordneter
Am Mittelfelde 169
30169 Hannover
Telefon: 0511 87953-21
E-Mail: bludau@nlt.de 

Zur Untersagung der Tierhaltung aus tierschutzrechtlichen Gründen

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 21 K4870/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen ein Tierhaltungsverbot aufzuheben ist. Der Klägerin war schon im Jahr 2002 aufgrund erheblicher Missstände die Haltung von Tieren aller Art untersagt worden; rund 20 Jahre später hielt sie ungeachtet des Verbotes wieder mehrere Tiere und beantragte schließlich die Wiedergestattung der Tierhaltung.

Sachkundenachweis § 11 TierSchG und FachgesprächVG Berlin (Az.: 24 L 79.16) 

Das VG Berlin (Az.: 24 L 79.16) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen das Veterinäramt verpflichtet ist, eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren zu erteilen. 

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Anforderungen an die Haltung von PutenVGH Baden-Württemberg (Az.: 6 S 3018/19) 

Der VGH Baden-Württemberg (Az.: 6 S 3018/19) hatte sich mit den tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltung von Puten zu befassen. 

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Urteil zu „Anti-Bell-Halsbändern“VG Aachen (Az.: 6 K 2297/23) 

Das VG Aachen (Az.: 6 K 2297/23) hatte sich mit der Nutzung von „Anti-Bell-Hals-bändern“ zu befassen. Im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass zwei Hunde dauerhaft ein „Anti-Bell-Halsband“ trugen, das Hunden mittels akustischem und Vibrationssignal das Bellen abgewöhnen soll. 

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Keine Tierbörse ohne Genehmigung! – VG Neustadt (Weinstraße) (Az.: 2 L 23.34 NW)

Das VG Neustadt (Weinstraße) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Tierschau, auf der auch Tiere verkauft werden, gleichzeitig als – genehmigungspflichtige – Tierbörse anzusehen ist (Az.: 2 L 23.34 NW).

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Gewerblicher Umgang mit Tieren – auch ohne Fachgespräch? – Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 6 A 2/18) 

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 6 A 2/18) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die tierschutzrechtliche Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden zu erteilen ist.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Neues aus der Schweinebucht. Drei-Punkt-Betäubungsvorrichtungen: Tierwohl, Ergonomie und Ökonomie im Einklang 

Wie bereits in einer Ausgabe Ende 2023 vorgestellt, gibt es neue elektrische Drei-Punkt-Betäubungsvorrichtungen, die unter den Gesichtspunkten Tierwohl und Fleischqualität sehr viel bessere Betäubungsergebnisse generieren, ergonomische Gesichtspunkte von Schlachttier und Maschinennutzer berücksichtigen und keinen Umbau vorhandener Schlachtfallen erfordern. Die neuen Systeme gibt es sowohl für oben geschlossene wie auch für oben offene Fallen und Treibgänge. 

Autor*in:
Schmid & Wezel GmbH
Maybachstr. 2
75433 Maulbronn
Telefon: 0 70 43 / 102 – 79
Telefax: 0 70 43 / 102 – 78
E-Mail: m.proksch@efa-germany.de
Internet: www.efa-germany.de 

Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreuzfeuer der Kritik!?

Am 14. März 2024 fand an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig ein Tagesseminar zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. Die Veranstaltung bot fachliche Fortbildung und berufspolitischen Austausch über Herausforderungen im Arbeitsalltag. Neben der Überwachung des Tierschutzes von der Anlieferung der Tiere bis zur Betäubung standen die Entscheidung am Schlachtband und Eingriffsbefugnisse des amtlichen Tierarztes nach dem EU-Kontrollrecht im Fokus. Zudem wurde eine bundesweite Sammlung von Schulungsmaterialien für amtliche Tierärzte vorgestellt. Schließlich wurden auch die Kommunikation mit dem Tierhalter und Schlachter sowie Beschäftigungsbedingungen und Tarifverträge thematisiert. Im anschließenden Workshop diskutierten die Teilnehmenden die Herausforderungen, mit denen amtliche Tierärzte konfrontiert sind, und mögliche Lösungsansätze. Sie hoben die Notwendigkeit der Wertschätzung ihrer Arbeit sowie die Bedeutung tierärztlicher Aufgaben für Tierschutz und Verbraucherschutz hervor. Der spürbare Fachkräftemangel erfordert eine Verbesserung der Attraktivität und Vergütung im Berufsfeld des amtlichen Tierarztes am Schlachthof. Zudem wurde eine bessere Kommunikation zwischen den Akteuren gefordert, um die Qualität der Arbeit zu steigern. Eine gute Betreuung von Praktikanten ist entscheidend, wobei eine digitale Praktikumsbörse als nützlich erachtet wurde. Die Teilnehmenden forderten ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Rolle der amtlichen Tierärzte am Schlachthof und betonten die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Tierärzteschaft zur verbesserten Wertschätzung ihrer Arbeit.

Autor*innen:
Melanie Schweizer, Dora Bernigau, Constanze Erl-Höning, Edwin Ernst4, Ahmad Hamedy, Karen von Holleben, Miriam Larsson, Philipp Rolzhäuser, Katrin Sassen, Patrick Steinig, Holger Vogel, Katharina Wadepohl, Edgar Wullinger

Dr. Melanie Schweizer
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
E-Mail: melanie.schweizer@amtstierarzt.de

Dr. Philipp Rolzhäuser
Institut für Lebensmittelhygiene, Professur Fleischhygiene,
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig
E-Mail: philipp.rolzhaeuser@vetmed.uni-leipzig.de

Mett-Igel meets KI – Überwachung von Gerüchen als Qualitätsmarker am Beispiel Hackfleisch

Fleisch und Fleischerzeugnisse machen immer noch einen beträchtlichen Beitrag in der Lebensmittelindustrie in Deutschland aus. So belief sich beispielsweise der Umsatz der Schlachtbetriebe und fleischverarbeitenden Betriebe im Jahr 2022 auf 47 Milliarden Euro. Als tierisches Rohprodukt ist Fleisch besonders anfällig für Verderbnisprozesse, die dessen Qualität durch bspw. Oxidationsprozesse beeinträchtigen können. Das Verwerfen von Fleisch gewinnt im Hinblick auf den nachhaltigen, ethischen Umgang mit der tierischen Ressource zunehmend an Bedeutung. Angesichts dieser Herausforde-rungen gewinnen zukünftige Szenarien zur Über wachung der Qualität und Sicherheit von Fleischprodukten zunehmend an Relevanz, insbesondere im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten wie dem Zukunftslabor 2030 (ZL2030)1. Eine verbesserte Produktüberwachung kann dazu beitragen, Verderbnisprozesse frühzeitig zu erkennen.

Autor*innen:
Maximilian Köhne, Ervienatasia Djaw, Imke Schröer, Sven Boeckelmann, Matthias Brunner, Christoph Wurm, Gina Zeh

Dr. Gina Zeh
Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV
Giggenhauser Straße 35
85354 Freising
Telefon: 08161 491-128
E-Mail: gina.zeh@ivv.fraunhofer.de

Knochenjagd: Von einer vermeintlichen „Kleinsäuger-scapula“ im Schweinegeschnetzelten Züricher Art – und ihrer lebensmittelrechtlichen Beurteilung

Beim Kantinenverzehr von „Schweinegeschnetzeltem nach Züricher Art“ fiel dem Verbraucher ein 3 x 2 x 1 cm großes, dreieckiges, flaches, an einer Ecke etwas spitzer auslaufendes, dunkelbraunes Knochenfragment ohne anhaftende Weichteile auf, das auf ersten Anschein Ähnlichkeit mit einer Scapula aufwies. Aufgrund der Größe und des Gesamterscheinungsbildes wurde als mögliche Herkunft des vermeintlichen Schulterblattes eine Kleinsäugerspezies, eventuell Ratte oder Marder, vermutet. Der Gast konnte die Portion aufgrund starken Unbehagens nicht weiter verzehren, was zu einer Verbraucherbeschwerde führte. Erste anatomische Studien verliefen ebenso wie Nachfragen beim Kantinenbetreiber zunächst jedoch unergiebig. In der Folge wurde entschieden, zur Tierart-diagnostik die Metagenomanalyse mittels Next-Generation Sequencing (NGS) heranzuziehen. Unter Anwendung eines angepassten und hier beschriebenen Aufarbeitungsprotokolls, welches auch die Bearbeitung knöcherner Matrix erlaubt, ergaben die nachfolgenden NGS-Untersuchungen eindeutig in fast allen „Contigs“ des Datensatzes Gallus gallus. Aufgrund der Tatsache, dass in den einschlägigen Lehrbüchern der Geflügel-anatomie der vorgefundene Knochen nicht eindeutig zuordenbar war, wurden Stammknochen von Haushühnern unterschiedlicher Altersgruppen präpariert. Es zeigte sich, dass das im jugendlichen Alter noch nicht im Beckenring vollständig verknöcherte Os ischii dem besagten Knochenfragment entspricht und es sich eben nicht um ein Schulterblatt handelt. Lebensmittelrechtlich ist die Beimengung von Knochen einer anderen Tierart im Schweinegeschnetzelten Züricher Art mit Sahnesoße als inakzeptabel kontaminiert („artfremder Fremd-körper“) und damit als zum Verzehr durch den Menschen un-geeignet i.S.v. Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b i.V.m. Artikel 14 Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002 zu bewerten.

Autor*innen:
J. P. Teifke, D. Barner, R. Wolf, S. Reiche, U. Quade, C. Wylezich

Prof. Dr. Jens Peter Teifke
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Abteilung für experimentelle Tierhaltung und Biosicherheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
Telefon: 038351 7 12 30
E-Mail: jenspeter.teifke@fli.de

„Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht!“ Ein Aufklärungsprojekt der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg

Tierliebe ist, wenn uns die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Tiere wichtiger sind als ihr Aussehen. Aber woran erkennen wir, ob unser Haustier gesund ist und sich wohl fühlt? Weil diese Einschätzung für Laien nicht immer ganz einfach ist, ar-beitet das Team der Stabsstelle der Landes-tierschutzbeauftragten Baden-Württemberg derzeit intensiv an einem Projekt, für das sogar eine vorübergehende Projektstelle geschaffen wurde. Gemeinsam mit Expertinnen aus der Wissenschaft, Kollegen aus der Praxis sowie einer Kommunikationsdesignerin wurde die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht!“ ins Leben gerufen.

Autor*innen:
Mariana Peer, Ronia Rothhaß, Julia Stubenbord

Dr. Mariana Peer
Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Kernerplatz 3
70182 Stuttgart
E-Mail: tierschutzbeauftragte@mlr.bwl.de

Honigbienen und Tierschutz

Obwohl die „Rettung von Bienen“ in aller Munde ist, stehen den Veterinärbehörden keine konkretisierten Tierschutzvorgaben für die Honigbiene als eine der bedeutsamsten Nutztierarten zur Verfügung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen den § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gemäß § 16 a TierSchG Ordnungsverfügungen zu erlassen oder Bußgeldverfahren gemäß § 18 Absatz 2 TierSchG einzuleiten. Zum Erkennen der Verstöße sind Kenntnisse der Bienenhaltung, den Besonderheiten bei der Völkerführung und die imkerlichen Arbeitsschwerpunkte im Bienenjahr jedoch unabdingbar. Nachfolgend wird ein Überblick zum rechtlichen Tierschutz der Honigbiene gegeben und ein Tierschutzfall vorgestellt.

Autor*in:
Dr. Jana Guth
Amtsleiterin, Amtstierärztin und Hobbyimkerin
Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
E-Mail: jana.guth@dahme-spreewald.de

ASP-Geschehen beim Schwarzwild im Landkreis Ludwigslust-Parchim 24.11.2021 – 21.09.2023

Hier soll das ASP-Geschehen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) nach einem punktförmigen Eintrag im Schwarzwildbestand dargestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallbetrachtung und kann daher nur zum Teil auf andere Ausbrüche übertragen werden. Mit Hilfe von Zäunen, konsequenter Fallwildsuche und Entnahme von Schwarzwild konnte das Geschehen eingegrenzt werden. Gegen die Aufhebung der Maßnahmen nach 22 Monaten gab es durch die Mitgliedstaaten keine Einwände.

Autor*innen:
Dres. Olav Henschel, Cornelia Brüggemann, Sabine Tippelt
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Förderpreise des Fördervereins 2024 an junge Wissen-schaftler*innen des Friedrich-Loeffler-Instituts vergeben

Mit dem Förderpreis des Fördervereins des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), e.V., konnten in diesem Jahr gleich sieben junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgezeichnet werden. Damit wächst die Schar der Träger*innen dieses seit dem Jahr 2012 erstmals ausgelobten Preises auf insgesamt 85, wie der Vorsitzende des För-dervereins, Dr. Gerfried Zeller, nicht ohne Stolz verkündete.

Autor*in:
Dr. Gerfried Zeller
Vorsitzender Förderverein Friedrich-Loeffler-Institut e.V.
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
E-Mail: foerderverein@fli.deMF

Kennzeichnung von Separatorenfleisch – ein Klassiker des Lebensmittelrechts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass eine Anordnung der zuständigen Lebensmittelüberwachungs-behörde mit einer Verpflichtung eines Geflügelschlacht- und Zerlegebetriebes zur Kennzeichnung von sogenanntem Gabelbeinfleisch als Separatorenfleisch rechtswidrig war. Zwar sei der Tatbestand der auf Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/6254 gestützten Anordnung erfüllt, die Behörde habe aber die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens nicht hinreichend beachtet.

Autor*in:
Thorsten Bludau
Beigeordneter
Am Mittelfelde 169
30169 Hannover
Telefon: 0511 87953-21
E-Mail: bludau@nlt.de

Zur Untersagung der Tierhaltung aus tierschutzrechtlichen Gründen

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 21 K4870/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen ein Tierhaltungsverbot aufzuheben ist. Der Klägerin war schon im Jahr 2002 aufgrund erheblicher Missstände die Haltung von Tieren aller Art untersagt worden; rund 20 Jahre später hielt sie ungeachtet des Verbotes wieder mehrere Tiere und beantragte schließlich die Wiedergestattung der Tierhaltung.

Sachkundenachweis § 11 TierSchG und FachgesprächVG Berlin (Az.: 24 L 79.16)

Das VG Berlin (Az.: 24 L 79.16) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen das Veterinäramt verpflichtet ist, eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren zu erteilen.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Anforderungen an die Haltung von PutenVGH Baden-Württemberg (Az.: 6 S 3018/19)

Der VGH Baden-Württemberg (Az.: 6 S 3018/19) hatte sich mit den tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltung von Puten zu befassen.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Urteil zu „Anti-Bell-Halsbändern“VG Aachen (Az.: 6 K 2297/23)

Das VG Aachen (Az.: 6 K 2297/23) hatte sich mit der Nutzung von „Anti-Bell-Hals-bändern“ zu befassen. Im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass zwei Hunde dauerhaft ein „Anti-Bell-Halsband“ trugen, das Hunden mittels akustischem und Vibrationssignal das Bellen abgewöhnen soll.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Keine Tierbörse ohne Genehmigung! – VG Neustadt (Weinstraße) (Az.: 2 L 23.34 NW)

Das VG Neustadt (Weinstraße) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Tierschau, auf der auch Tiere verkauft werden, gleichzeitig als – genehmigungspflichtige – Tierbörse anzusehen ist (Az.: 2 L 23.34 NW).

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Gewerblicher Umgang mit Tieren – auch ohne Fachgespräch? – Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 6 A 2/18)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 6 A 2/18) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die tierschutzrechtliche Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden zu erteilen ist.

Autor*in:
Dietrich Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Telefon: 0 61 74 / 25 78 83
Fax: 0 61 74 / 25 78 82
E-Mail: dietrich.roessel@web.de

Neues aus der Schweinebucht. Drei-Punkt-Betäubungsvorrichtungen: Tierwohl, Ergonomie und Ökonomie im Einklang

Wie bereits in einer Ausgabe Ende 2023 vorgestellt, gibt es neue elektrische Drei-Punkt-Betäubungsvorrichtungen, die unter den Gesichtspunkten Tierwohl und Fleischqualität sehr viel bessere Betäubungsergebnisse generieren, ergonomische Gesichtspunkte von Schlachttier und Maschinennutzer berücksichtigen und keinen Umbau vorhandener Schlachtfallen erfordern. Die neuen Systeme gibt es sowohl für oben geschlossene wie auch für oben offene Fallen und Treibgänge.

Autor*in:
Schmid & Wezel GmbH
Maybachstr. 2
75433 Maulbronn
Telefon: 0 70 43 / 102 – 79
Telefax: 0 70 43 / 102 – 78
E-Mail: m.proksch@efa-germany.de
Internet: www.efa-germany.de

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.