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Leiden tritt dann auf, wenn ein Tier nicht in der Lage ist, mit seinem arttypischen Verhalten Bedürfnisbefriedigung, Bedarfsdeckung und/oder Schadensvermeidung zu erreichen; denn es muss davon ausgegangen werden, dass es in derartigen Situationen seine unzureichende Bewältigungsfähigkeit erlebt. U. a. bestehen Schwierigkeiten für den Sachverständigen darin, sein Gutachten sowohl in der Sprache der Juristen als auch wissenschaftlich fundiert aufzubauen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse beurteilt werden. Diese gesamte Problematik soll im Folgenden hinsichtlich des Begriffs "Leiden" systematisch aufgearbeitet und ein Lösungsweg aufgezeigt werden.

Autorinnen:
Ursula Pollmann et al.
Fachbereich Ethologie und Tierschutz
CVUA Freiburg
Am Moosweiher 2
79108 Freiburg

 

Im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig Haar- und Federwildproben auf Groß- und Einzelhandelsebene entnommen und sensorisch und mikrobiologisch untersucht. Bei der abschließenden rechtlichen Beurteilung des Untersuchungsgutes liegt der Schwerpunkt auf dem Ergebnis der sensorischen Prüfung. Die mikrobiologischen Befunde werden zur Bestätigung des sensorischen Ergebnisses herangezogen, da mikrobiologische Kriterien für die Beurteilung von rohem Fleisch nicht vorliegen. Die Ergebnisse der sensorischen und der mikrobiologischen Untersuchungen sind in Tabellen zusammengestellt. Die Untersuchungsergebnisse der Wildfleischproben werden diskutiert.

AutorInnen:
Dr. Ute Messelhäußer et al.
Bayrisches Landesamt für Gesundheit u. Lebensmittelüberwachung
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das neue Hygienepaket der EU fordert auf den HACCP-Grundsätzen beruhende Maßnahmen vom Lebensmittelunternehmer. Gleichzeitig wird aber auch Flexibilität bei der Umsetzung dieser Forderung gerade für sogenannte Kleinbetriebe ermöglicht. Damit soll ein Beitrag zur praxisorientierten Erfassung und Bewertung der Eigenkontrollsysteme im Zusammenhang mit der Anwendung des von der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) erarbeiteten Modells zur Risikobeurteilung bei der Überwachung von Lebensmittelbetrieben geleistet werden.

Autoren:
Dr. Franz-Christian Lenz, Dr. Matthias Boese
c/o Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Referat Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und pflanzenschutz
Bahnhofplatz 29
28195 Bremen

Die Bundestierärztekammer, die Tierärztekammern der Länder, BpT und BbT hatten sich mit überzeugenden Sachargumenten erfolgreich gegen das Vorhaben der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV), in Kleinbetrieben zukünftig die Lebenduntersuchungen allein vom amtlichen Fachassistenten durchführen zu lassen, wegen der damit verbundenen erheblichen Risiken für den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewandt.

Quelle: Newsletter 11/2006 der Bayrischen Landestierärztekammer

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