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- Geschrieben von Brigitte Ebert
Dieser Artikel beschreibt Kontrollmöglichkeiten und diskutiert die Rolle, die die Impfung speziell unter den europäischen Bedingungen der Bekämpfung spielen kann sowie in den dynamischen Geflügelmärken anderer Länder. Bekämpfungsmöglichkeiten werden beschrieben, gegenwärtige und zukünftige Impfstoffe kurz vorgestellt und eine mögliche Lösung des Problems einschließlich der Einrichtung von Impfstoffbanken diskutiert.
AutorInnen:
c/o Firma Intervet Niederlande
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- Geschrieben von Brigitte Ebert
Es wird die gegenwärtige Situation der Umweltbelastung durch Arzneimittel eingeschätzt. Die globalen Klimaveränderungen haben auch Konsequenzen für die Nutztierhaltung, die aus Sicht des Tierschutzes Beachtung finden müssen. Die wichtigsten Aspekte werden hevorgehoben. Im Grundgesetz ist die Verantwortung des Staates für den Tierschutz und den Umweltschutz im Artikel 20a verankert. Aber so verhalten sich beide Ziele in der Praxis nicht immer. Um dies näher zu betrachten, werden zwei Thesen aufgestellt:
- Der hohe Arzneimitteleinsatz ist ein Umweltrisiko.
- Die Folgen der Umweltbelastungen sind tierschutzrelevant.
Autor:
Prof. Dr. Gerd Schlenker
Institut für Tier- und Umwelthygiene Freie Universität Berlin
Luisenstr. 56
10117 Berlin
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- Geschrieben von Brigitte Ebert
Die Kontrolle eines Zirkusunternehmens im Winter ergab erhebliche Temperaturunterschreitungen im Elefantenzelt. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen orientierten sich an den Temperaturvorgaben der "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (BMVEL 2001)", die 15° C Mindesttemperatur für die Elefantenhaltung vorsehen. Die umgehende Bareintreibung eines Zwangsgeldes durch Kassenpfändung hat sich, wie der Einzelfall zeigt, als offensichtlich effektive Methode herausgestellt, ordnungsbehördlichen Druck aufzubauen.
AutorInnen:
Dr. Gunhild Maaß, Dr. Damian Nowak
Veterinär- und Lebensmitelaufsichtsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin
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- Geschrieben von Brigitte Ebert
Klauenbäder - (k)ein arzneimitelrechtliches Problem?
Bei den von den Tiehaltern eingesetzten Klauenbädern zur Behandlung oder Vorbeugung von Erkrankungen wie Moderhinke bei Schafen oder Dermatitis (inter)digitalis bei Rindern handelt es sich um Arzneimittel. Der Bezug derartiger Mittel mit Wirkstoffen wie Formaldehyd, Kupfer- oder Zinksulfat zur Zubereitung und Anwendung entsprechender Gebrauchslösungen im Bestand ist nach geltendem Recht möglich. Die Herstellung eines entsprechenden Arzneimittels zur Herdenprophylaxe kann nach Vorlage einer tierärztlichen Verschreibung in einer öffentlichen Apotheke, nicht jedoch in einer tierärztlichen Hausapotheke erfolgen. Der Erwerb der Wirkstoffe seitens des Tierhalters als Chemikalie und anschließender Verwendung zur prophylaktischen und therapeutischen Behandlung ist nach geltendem Recht nicht zulässig. Da es sich bei den üblicherweise verwendeten Klauenbädern um gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechtes handelt, ist eine ordnungsgemäße Entsorgung über zugelassene Entsorgungsanlagen sicherzustellen.
Autor:
Dr. Dieter Starke
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstr. 2-10
56073 Koblenz