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Protokollauszug zum Arbeitstreffen am 21.03.2006 in Kassel Wilhelmshöhe
Das Arbeitstreffen diente dazu einen Überblick zu gewinnen über den Stand der technischen Entwicklung unterschiedlicher Ansätze zur mobilen Schlachtung unter (hygiene-)rechtlichen Aspekten, des (Erfahrungs-)Wissens zum Einsatz des Kugelschusses zur Betäubung von Rindern sowie der Möglichkeiten der Durchführung von (Modell-)Projekten zur mobilen Schlachtung und zur wissenschaftlichen Untersuchung und Bewertung des Kugelschusses. Das Arbeitstreffen soll auch dazu dienen, wichtige Ansätze für den Tierschutz und die Fleischygiene parallel - und nicht konkurrierend - darzustellen, um den Handlungsbedarf und mögliche Perspektiven zu diskutieren. Der neben der Mobilen Schlachtung und den Kugelschuss so wichtige Bereich des Umgangs mit Einzeltieren, Tiergruppen und Herden ist aus Zeitgründen nicht berücksichtigt worden. Eine Diskussion zum Kugelschuss erfolgt.

AutorIn:
Dr. Anita Idel
Projektkoordination Tiergesundheit & Agrobiodiversität
Monumentenstr. 3
10829 Berlin

Jürgen Beisiegel
Projektbüro "Sudelandschaft"
Am Elbberg 20
19258 Boizenburg

 

Im Rahmen dieser Untersuchung stand die Frage im Vordergrund, wie sich die Fleischtemperatur von > +7°C bis +12°C auf den Oberflächenkeimgehalt von Schweineschlachttierkörpern während einer definierten Transportdauer auswirkt. Dabei galt als Arbeitsprämisse, ob damit die hygienische Beschaffenheit dieses Fleisches generell bei allen nachfolgenden Lagerungs- und Umschlagsprozessen ausreichend ist.

AutorIn:
Claudia Maaßen et al.
Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs
Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
Schönleutnerstr. 8
85764 Oberschleißheim

Leiden tritt dann auf, wenn ein Tier nicht in der Lage ist, mit seinem arttypischen Verhalten Bedürfnisbefriedigung, Bedarfsdeckung und/oder Schadensvermeidung zu erreichen; denn es muss davon ausgegangen werden, dass es in derartigen Situationen seine unzureichende Bewältigungsfähigkeit erlebt. U. a. bestehen Schwierigkeiten für den Sachverständigen darin, sein Gutachten sowohl in der Sprache der Juristen als auch wissenschaftlich fundiert aufzubauen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse beurteilt werden. Diese gesamte Problematik soll im Folgenden hinsichtlich des Begriffs "Leiden" systematisch aufgearbeitet und ein Lösungsweg aufgezeigt werden.

Autorinnen:
Ursula Pollmann et al.
Fachbereich Ethologie und Tierschutz
CVUA Freiburg
Am Moosweiher 2
79108 Freiburg

 

Im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig Haar- und Federwildproben auf Groß- und Einzelhandelsebene entnommen und sensorisch und mikrobiologisch untersucht. Bei der abschließenden rechtlichen Beurteilung des Untersuchungsgutes liegt der Schwerpunkt auf dem Ergebnis der sensorischen Prüfung. Die mikrobiologischen Befunde werden zur Bestätigung des sensorischen Ergebnisses herangezogen, da mikrobiologische Kriterien für die Beurteilung von rohem Fleisch nicht vorliegen. Die Ergebnisse der sensorischen und der mikrobiologischen Untersuchungen sind in Tabellen zusammengestellt. Die Untersuchungsergebnisse der Wildfleischproben werden diskutiert.

AutorInnen:
Dr. Ute Messelhäußer et al.
Bayrisches Landesamt für Gesundheit u. Lebensmittelüberwachung
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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