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Tierfortnahmen im häuslichen Umfeld

In diesem Fallbericht zur Fortnahme eines Hundes aus einer gesundheitsgefährdenden Haltungssituation soll es vordergründig nicht um die fachlichen Fragestellungen zum Ablauf und zur Verbescheidung der tierschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen gehen. Amtstierärzte sind weder Sozialarbeiter, Pädagogen noch Psychologen – als Garanten des Tierschutzes gilt das Hauptaugenmerk dem Tierwohl. Jeder Mitarbeiter eines Veterinäramtes kennt jedoch zwischenmenschlich schwierige und belastende Kontrollsituationen. Die soziale Kompetenz des Kontrollpersonals wird zunehmend zu einer Schlüsselkompetenz der täglichen Aufgabenwahrnehmung. Das Führen von Konflikt- und Krisengesprächen stellt in der heutigen Zeit eine elementare Herausforderung für den amtstierärztlichen Dienst und eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung der betroffenen Mitarbeiter dar. Es stellt sich die Frage, ob analog anderer Organisationsstrukturen auch im amtstierärztlichen Dienst verstärkt Supervisionen zur Aufarbeitung belastender Erlebnisse angeboten werden sollten.

Autor*in:
J. Lewitzki
Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt / Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim