Jede Einrichtung, die Tierversuche durchführt oder Versuchstiere züchtet, ist mit der Problematik konfrontiert, den Verbleib überzähliger Versuchstiere bzw. von Tieren nach Abschluss der Versuche zu regeln. Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist nach dem Deutschen Tierschutzgesetz verboten. Dieses Verbot gilt auch grundsätzlich für Versuchstiere. Bei Tieren, für die ein Weiterleben nach Versuchsende ohne Schmerzen oder Leiden möglich ist, stellt sich somit die Frage des weiteren Verbleibs. Die Vermittlung dieser Tiere in Privathand kann eine Lösungsmöglichkeit sein. Zum einen können Tiere direkt abgegeben werden. Zum anderen gibt es die Möglichkeit der Vermittlung über Tierschutzorganisationen, was mehrere Vorteile bietet. viele Einrichtungen haben mit der Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen bereits sehr positive Erfahrungene gemacht.
AutorIn:
D. Döring, M. H. Erhard
Institut für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene
Ludwig-Maximilians-Universität München
Schwere -Reiter-Str. 9
80797 München
ATD 1/2006 - Verbleib von Versuchstieren
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- Geschrieben von Brigitte Ebert