Das neue Futtermittel- und Lebensmittelrecht der EU ("Hygienepaket") ist am 30.04.2004 verabschiedet worden und ist am 01.01.2006 in Kraft getreten. Das neue Recht folgt einem integrierten Ansatz ("from farm to table") und überträgt den Futtermittel- und Lebensmittelunternehmern die volle Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von Ihnen hergestellten und in Verkehr gebrachten Futter- und Lebensmittel. Die Wirtschaftunternehmer werden verpflichtet, die allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften strikt einzuhalten sowie Vefahren nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes einzuführen und zu unterhalten. Die neuen Ausführungs- und Anwendungshinweise der Kommission beinhalten u. a. Erläuterungen und Übergangsmaßnahmen zur Lebensmittelkette, Listen für die zugelassenen Betriebe, Muster für Gesundheitszeugnisse, Ausnahmen für traditionell hergestellte Erzeugnisse sowie spezifische Untersuchungsvorschriften auf Parasiten und Trichinellen.
Auor:
M. Hartig
DG SANCO, Unit D4
BE - 1040 Brussel
ATD 2/2006 - EU-Hygienepaket - ein Überblick
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- Geschrieben von Brigitte Ebert