Beschluss des erweiterten Vorstandes vom September 2013
Den Landesverbänden wird bis auf Weiteres auf Antrag für die Teilnahme an den erweiterten Vorstandssitzungen ein Unkostenbeitrag von 150,00 Euro erstattet.
Beschluss des erweiterten Vorstandes vom Oktober 2015 - Unterstützung der Aktivitäten der Landesverbände (Anlage 4)
Der Bundesverband unterstützt und fördert die Landesverbände mit dem Ziel der Mitgliederwerbung durch Förderung von Aktivitäten und Veranstaltungen der Landesverbände. Die Förderung erfolgt auf Antrag. Sie wird für eine landesweite Veranstaltung im Jahr gezahlt. Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von 100,00 € und 2,50 € je teilnehmendem Mitglied. Die Veranstaltung muss eine Anerkennung von mindestens 3 ATF-Stunden haben. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage der Mitgliederliste aus dem Vorjahr und eine Teilnehmerliste mit Mitgliedern der Veranstaltungen des Landesverbandes.
Der Vorstand
Abrechnungsvordruck/ Antrag siehe Anhang.