Aktuelle Informationen:
Liebe Leserinnen und Leser,
„Besser laut geflucht als leise gelogen.“ (Hans Fallada 1893-1947)
Oder wie sonst soll mit der Situation rund um den bevorstehenden Tiergesundheitsrechtsakt / Animal Health Law der EU umgegangen werden?
Geltungsbeginn ist der 21.04.2021! Obwohl es noch ein halbes Jahr vorher an Rechtssicherheit mangelt, gilt dies Datum als unaufschiebbar! Ade nationales Recht in Zeiten akuter Tierseuchengefahren! Ade vertraute Sicherheit und Kenntnis basierend auf dem Viehseuchengesetz im Namen des Reichs und mit Zustimmung des Bundesrates von vor mehr als 100 Jahren.
Das Ganze geschieht nun auch noch unter der Coronapandemie-bedingten Ressourcenverknappung an Personal und Kräften...........