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- Geschrieben von Miriam W.
Ausbildung für den Amtstierärztlichen Dienst: Vereinfachter Zugang, vermehrtes Platzangebot und vergleichbare fachliche Qualität des Abschlusses
Der 29. Deutsche Tierärztetag möge beschließen:
Die Bundestierärztekammer wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) das Thema der Qualifikation zum Amtstierarzt/zur Amtstierärztin erneut an die Länder heranzutragen und sich für Umsetzung des Beschlusses Nr. 2 zum Arbeitskreis 3 des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden und für die wechselseitige Anerkennung der Ausbildung einzusetzen.
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- Geschrieben von Cegla-admin
Diese Leitlinie zum Schlachthofpraktikum ist auf der heutigen Sitzung des Lebensmittelausschuss des Bundestierärztekammer unter aktiver Mitwirkung des BbT verabschiedet worden. Der BbT-Vorstand bittet um Beachtung dieser Leitlinie.
Leitlinie zur Durchführung für das Praktikum „Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ nach § 55 Abs. 2 und 3 TAppV, sogenanntes „Schlachthofpraktikum“
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
im Namen der Veterinärmedizinischen Fakultäten möchten wir uns bei Ihnen für die Übernahme der Betreuung einer Praktikantin bzw. eines Praktikanten herzlich bedanken. Sie gewähren uns damit eine sehr wichtige Unterstützung bei der tiermedizinischen Ausbildung unserer Studierenden und wir werten es als Ausdruck von Kollegialität im besten Sinne, wenn Sie diese zusätzliche Mühe auf sich nehmen.
Bitte beachten Sie v.a. die Ausführungen unter Pkt. 3.
Ihre Fachvertreter der Veterinärmedizinischen Fakultäten in Deutschland
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- Geschrieben von Cegla-admin
Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst e.V.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Die coronavirusbedingte Situation erschwert die Durchführung der praktischen Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Tiermedizinstudenten.
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- Geschrieben von Cegla-admin
Bundes-land |
Berufserfahrung/ Zulassungsvoraussetzungen für Fachseminar/Lehrgang/ |
Erläuterungen |
Quelle Internet |
BW |
2jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit 12 Schlachttage Schlachthof, |
Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken: |
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen |
BY |
mind. 2jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit, davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar in anderen Bundesländern |
neukonzipierter Amtstierarztlehrgang: berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format (Kombination aus Präsenz- und Fernlernen) Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten |
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst (FachV-VetD) vom 6. August 2002 http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12 https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/ |
BB |
mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit: |
Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten |
Verordnung über die Prüfung zur Ausübung |
BE |
12 Monate tierärztliche Tätigkeit, davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis. |
Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen. |
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HE |
Hessen hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt |
MV |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind.6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung |
NI |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung |
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NRW |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind.6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und |
RP |
Rheinland-Pfalz hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SH |
Schleswig-Holstein hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SL |
Das Saarland hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SN |
zwei Jahre hauptberuflich Tierarzt
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Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen. |
Verordnung des Sächsischen Staats- |
LSA |
mind. 2 Jahre Tierarzt tätig war, davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis
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24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD) Vom 1. Februar 1993, Änderung |
TH |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind. 6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Thüringer Gesetz über die Lauf- |
Stand: 2017 In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland. Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14 1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13 BW = Baden-Württemberg / BY = Bayern / BB = Brandenburg / BE = Berlin / HE = Hessen / MV = Mecklenburg-Vorpommern / NRW = Nordrhein-Westfalen / NI = Niedersachsen / SN = Sachsen / LSA = Sachsen-Anhalt / TH = Thüringen |
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- Geschrieben von Cegla-admin
Das Land Sachsen ermöglicht eine Weiterbildung "Amtstierarzt". Hierdurch wird den Teilnehmern der Zugang zum Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen ermöglicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
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- Geschrieben von Cegla-admin
Die Tätigkeit als beamtete Tierärztin oder beamteter Tierarzt im Öffentlichen Veterinärdienst des Landes Rheinland-Pfalz setzt grundsätzlich einen Befähigungsnachweis für den Öffentlichen Veterinärdienst zusätzlich zur Approbation als Tierarzt voraus.
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Informationen mit Stand 2004 sind über folgenden Link zugänglich (aktuelle Regelung siehe jeweiliges Landesrecht):
Aus dem Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs
Lehrstuhl: Univ.-Prof. Dr. A. Stolle der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
Grundlagen und Neukonzeption der amtlichen Ausbildung von Tierärzten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der EU
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der tierärztlichen Doktorwürde der tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München von Sandra Niessen aus Bonn-Bad Godesberg München 2004
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/2491/1/Niessen_Sandra.pdf
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Die Ausbildung zum Amtstierarzt / zur Amtstierärztin in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach der:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet) vom 22.05.2006
Sie kann eingesehen werden unter www.recht.nrw.de → Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV.NRW.) → Gliederungsgruppe 2 → Gliederungsnummer 203016 (sonstige Laufbahnen)