ATD 4/2011 - Einzelfuttermittel - eine futtermittelrechtliche Einordnung

Wirtschaftseigene Futtermittel wie Getreidekörner, Silage, oder Heu sowie Handelsfuttermittel wie Sojaschrot, Kalziumkarbonat oder Glyzerin sind futtermittelrechtlich Einzelfuttermittel. Die Vielfalt der als Einzelfuttermittel verwendeten Stoffe und Erzeugnisse wird bei einem Blick in den europäischen Katalog und in das ergänzende Register der Einzlfuttermittel deutlich. In der deutschen Positivliste der Einzelfuttermittel sind gegenwärtig ca. 350 Einzelfuttermittel aufgeführt und beschrieben. Angesichts dieser Vielfalt ist die Abgrenzung der Einzelfuttermittel von anderen in der Tierfütterung verwendeten Stoffen, insbesondere von Zusatzstoffen, aber auch von anderen Stoffen wie Tierarzneimitteln oder Bioziden, immer schwieriger geworden. Das gilt für die Futtermittelwirtschaft, den Handel und die landwirtschaftliche Praxis ebenso wie für die zuständigen Überwachungsbehörden. Der Begriff Einzelfuttermittel wird erläutert. Auf die Anforderungen an ein Einzelfuttermittel und die Kennzeichnung eines Einzelfuttermittels wird eingegangen.

Autorin:
S. Kruse Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rochusstr.1
53123 Bonn

Joomla templates by a4joomla