ATD 3/2011 - Kennzeichnung von Pferden

Kennzeichnung von Pferden: Transponder und Heißbrand?

Seit 2009 ist es durch EU-Verordnung vorgeschrieben, dass alle Equiden grundsätzlich mittels elektronischer Kennzeichnung (Transponder, Mikrochip) eindeutig individuell gekennzeichnet werden müssen. Da sich aktuell noch viele Pferdezuchtverbände in Deutschland nicht mit dem Gedanken anfreunden können, auf ihren werbewirksamen Gestütsbrand verzichten zu müssen, werden die in diesem Jahr geborenen Fohlen häufig sowohl mit Transponder als auch mit Heißbrand gekennzeichnet. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen mit dem deutschen Tierschutzgesetz und der betreffenden EU-Verordnung vereinbar ist. Im folgenden Artikel wird ausgeführt, dass die bisherigen Vorbehalte gegen die Transponderkennzeichnung durch Verbesserungen des Materials und der Applikationsweise gegenstandslos geworden sind. Damit besteht keine Notwnedigkeit mehr, den Heißbrand anzuwenden, da er nachgewiesenermaßen gegen die §§ 1 und 3 Tierschutzgesetz verstößt.

Autorin:
W. Bohnet
Institut für Tierschutz und Verhalten
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
TVT AK 11

 

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