ATD 3/2011 - Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü bestätigit Zulässigkeit von Ausgaben der Tierseuchenkasse für Prophylaxe

Der Verwaltungsrat der TSK hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 beschlossen, sich an der Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit 2009 finanziell durch die Übernahme der Kosten für die tierärztliche Verrichtung sowie die hälftigen Kosten des Impfstoffs zu beteiligen. Gegen die Haushaltsstzung hat ein Tierbesitzer fristgerecht Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erhoben.

Autor:
K. Gossger
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart

 

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