ATD 2/2011 - Aktuelles zu den Fleischhygienegebühren

Bundesverwaltungsgericht erteilt den permanenten Forderungen nach einzelbetrieblichen Kalkulationen eine klare Absage

In ATD 4/2009 hat der Verfasser auf die Rechtslage hingewiesen, wonach sowohl auf der Grundlage der bisherigen EWG-Richtlinie als auch der zwischenzeitlich in Kraft getretenen EG-Verordnung grundsätzlich kostendeckende Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen erhoben werden können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss im Dezember 2010 und in Zusammenhang mit einer Entscheidung des EuGH sowie einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Juni 2010 nun auch unter diese Auseinandersetzung einen Schlusstrich zu Gunsten der Behörden gezogen.
Eingegangen wird auf den Beschluss des Bundesvewaltungsgerichts vom 21.12.2010 und auf weitere Entscheidungen.

Autor:
St. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73033 Göppingen

 

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