ATD 1/2011 - Tiere- und Artenschutz bei der Überwachung von Zoos und zooähnlichen Tierhaltungen

Trotz zum Teil offenkundiger Mängel bietet das Tierschutzrecht in manchen Fällen nicht die geeignete Grundlage, um zügig angemessene Haltungsbedingungen für die Tiere durchzusetzen. Es wird deshalb dafür plädiert, verstärkt auf die Vorgaben des angrenzenden Rechtsgebietes Natur- und Artenschutz zurückzugreifen. Zu nennen sind hier insbesondere die Anforderungen, die sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz aus der Definition "Zoo" ableiten lassen. Weitere Begriffe sowie die daraus resultierenden rechtlichen Zusammenhänge und Zuständigkeiten werden vorgestellt. Außerdem wird auf geeignete Gutachten und Datenbanken hingewiesen sowie erläutert, welche Fachorganisationen einbezogen werden können. Fallbeispiele werden vorgestellt.

Autorinnen:
Cl. Pouillon
Landratsamt Ravensburg
Veterinäramt
Außenstelle Leutkirch
Ottmannshofer Str. 46
88299 Leutkirch im Allgäu

Chr. Schüler
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Gorheimer Allee 4
72488 Sigmaringen

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