ATD 4/2010 - Systemimmanente Tierschutzprobleme in der Landwirtschaft
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 10. Januar 2011 05:49
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Die Diskrepanz zwischen tierschutzrechtlichen Vorgaben und gelebter landwirtschaftlicher Praxis wird anhand "routinemäßig" durchgeführter zootechnishcer Eingriffe wie dem Schwänzekürzen bei Ferkeln, die sich in den allgemeinen Haltungsbedingungen begründen, besonders deutlich. Sowohl die tierschutzrechtlichen Vorgaben als auch die prämienrechtlichen Regelungen im Rahmen des Cross-Comliance-Systems sind diesbezüglich klar formuliert: Ein routinemäßiges Amputieren ist nicht erlaubt. Allerdings ist das Auftreten von Kannibalismus in Form des Schwanzbeißens unter den gegebenen, die tierschutzrechtlichen Mindeststandards erfüllenden Haltungsbedingungen als systemimmanentes Problem anzusehen, welches dem einzelnen Landwirt nicht angelastet werden kann und vielmehr einer europäischen Lösung bedarf.
AutorIn:
F. Jaeger
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
J. Pfeiffer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen





