ATD 3/2010 - Gefahrenabwehr durch „freiwillige Maßnahmen“ der Lebensmittelunternehmen
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:33
- Geschrieben von Brigitte Ebert
In der Praxis der Lebensmittelüberwachung ist eine erhebliche Zunahme sogenannter „freiwilliger“ Maßnahmen von Lebensmittelunternehmen zur Beseitigung teils schwerwiegender lebensmittelrechtlicher Verstöße wahrzunehmen. So ist beispielsweise in den Jahresberichten von Lebensmittelüberwachungsbehörden zu lesen, wie viel Lebensmittelbetriebe pro Jahr aufgrund erheblicher Hygienemängel vorübergehend „freiwillig“ seitens der Lebensmittelunternehmer geschlossen oder wie oft „freiwillige“ Verkehrsverbote seitens der Betriebe umgesetzt wurden. Die „freiwillige Betriebsbeschränkung“ sowie der „freiwillige Verkaufsverzicht“ sind inzwischen im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärinformationssystem (LÜVIS) in Baden-Württemberg bei den behördlichen Maßnahmen unter der Kategorie „formelle Maßnahmen“ und der weiteren Untergliederung „Maßnahmen der Gefahrenabwehr“ zu finden. Die „freiwilligen Maßnahmen“ werden zwischenzeitlich auch in den RASFF-Formularen verwendet. Lebensmittelunternehmers zur vorläufi gen
Autor:
Stephan Ludwig
Diplom-Verwaltungswirt FH
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73033 Göppingen





