ATD 3/2010 - Neue Regeln für die Kennzeichnung von Futtermitteln
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:36
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Seit dem 1. September 2010 gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 mit Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowohl für der Lebenbensmittelgewinnung dienende Tiere als auch für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere sowie mit Vorschriften über die Kennzeichnung, Verpackung und Aufmachung. In diesem Artikel wird ausschließlich auf die Kennzeichnung von Futtermitteln, insbesondere für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, eingegangen. Darauf einstellen müssen sich sowohl die für die Kennzeichnung verantwortlichen Futtermittelunternehmer von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere als auch Landwirte sowie das Personal der amtlichen Überwachung. Die bisherigen Vorschriften zur Kennzeichnung waren auf mehrere EU-Richtlinien verteilt und auf nationaler Ebene in der Futtermittelverordnung (FMV) zusammengefasst. Diese hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dahingehend aktualisiert, dass Regelungen zur Kennzeichnung, die von der VO (EG) Nr. 767/2009 erfasst werden, in der FMV gestrichen wurden. Sie ist in der geänderten Form ebenfalls ab dem 1. September 2010 in Kraft. Mit der VO (EG) Nr. 767/2009 ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Futtermittelrecht getan.
AutorIn:
Jörg Schulte-Domhof
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Karin Bosshammer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnitzstraße 10
45659 Recklinghausen





