ATD 1/2010 - Das „Elektrische Schwein“ zur Überprüfung von Betäubungsanlagen
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:40
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Im Hinblick auf das „geschützte Rechtsgut“ Tierschutz muss im Interesse der Allgemeinheit eine tierschutzgerechte Betäubung im Zusammenhang mit der Schlachtung von Tieren sichergestellt bzw. gewährleistet werden. Voraussetzung für eine tierschutzgerechte Betäubung bei Schweinen ist die Gewährleistung relevanter elektrophysikalischer Parameter der elektrischen Betäubungsgeräte. Im Rahmen der Zulassungskontrollen von Schlachtbetrieben gem. VO (EG) Nr. 853/2004 werden vom Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten systematisch alle elektrischen Betäubungsgeräte für Schweine nach den Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung kontrolliert. Mit einem Überprüfungsgerät, dem sog. „Elektrischen Schwein“, werden die Betäubungsgeräte (Transformator und Betäubungszange) anhand der gemessenen elektrophysikalischen Parameter auf ihre Eignung zu einer tierschutzgerechten Betäubung überprüft.
Autorinnen:
Dr. Kerstin Kornhuber, Dr. Simone Geffke
Fachdienst Verbraucherschutz und
Veterinärangelegenheiten
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30, 89077 Ulm





