ATD 1/2010 - Die Sicherstellung von Tierarzneimitteln
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:43
- Geschrieben von Brigitte Ebert
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Den Kreisordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen obliegt nach der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz 1 u. a. auch die Über-wachung der Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte und praktizierende Tierärzte. Die Veterinärämter leisten mit dieser Kontrolle eine wirksame Aufgabe zum Schutz der Tiere und nehmen zudem auch in Hinblick auf die Kontrolle der Arzneimittelanwendung an lebensmittel-liefernden Tieren eine wesentliche Funktion für den Schutz der Verbraucher vor nachteilig beeinflussten Lebensmitteln wahr. Die nachfolgenden Aus-führungen sollen dazu beitragen, mögliche Handlungswege für die Veterinärämter aufzuzeigen, wenn im Rahmen der Kontrolltätigkeit Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften festgestellt werden, die eine Sicherstellung der betreffenden Tierarzneimittel erfordern. Darüber hinaus sollen Hinweise für eine Abgrenzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr von Maßnahmen zur Beweis-sicherung nach den Vorgaben der Strafprozess-ordnung (StPO) gegeben werden
Autorin:
Jessica Volkmer
Kreis Herford
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Amtshausstraße 6
32051 Herford
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