ATD 3/2009 - Zierfische in der Diskothek

Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen

Die Fischhaltung in einer Diskothek ist unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig, wenn die Fische Schallwellen, Druckwellen und Lichtimpulsen ausgesetzt sind und den Tieren hierdurch vermeidbare Leiden, Schäden oder sogar Schmerzen entstehen.

 

Autor:

Rechtsanwalt Dietrich Rössel

Am Wiesenhang 5

61462 Königstein

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