ATD 3/2009 - Zierfische in der Diskothek
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. Oktober 2009 23:19
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen
Die Fischhaltung in einer Diskothek ist unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig, wenn die Fische Schallwellen, Druckwellen und Lichtimpulsen ausgesetzt sind und den Tieren hierdurch vermeidbare Leiden, Schäden oder sogar Schmerzen entstehen.
Autor:
Rechtsanwalt Dietrich Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein





