ATD 4/2008 - Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs zur Unterbindung eines illegalen Handels mit Hundewe
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 16:38
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Ein einschlägig vorbestrafter Hundehändler hat innerhalb eine Jahres ca. 150 Hundewelpen sogenannter Moderassen illegal aus Ungarn nach Deutschland verbracht. Die Tiere wurden ohne Papiere zu ungewöhnlich niedrigen Preisen von 400.- pro Tier über das Internet und Zeitschriften vermittelt. Zur Unterbindung hat das Veterinäramt Göppingen u. a. den Hundehandel untersagt und dreimal die Wohnung des Hundehändlers gewaltsam aufgebrochen. Dabei wurden insgesamt 22 Hundewelpen beschlagnahmt, eingezogen und mehrfach Strafanzeige erstattet. Der Hundehändler hat seine illegale Tätigkeit dennoch fortgesetzt und die Welpen daraufhin direkt nach dem Verbringen aus dem PKW heraus verkauft. Daraufhin hat das Veterinäramt seinen PKW als wesentliches Hilfsmittel für den Hundeimport und -handel weggenommen sowie beschlagnahmt zur Verhinderung weiterer tierschutz-rechtlicher Verstöße.
AutorInnen:
Stephan Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73037 Göppingen
Simone Keßel
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser Wilhelm Platz 1
53721 Siegburg





