ATD 4/2008 - 5 Jahre Futtermittelkontrolleur-Verordnung
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 16:40
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die fachlichen Anforderungen an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure wurden vor 5 Jahren in Deutschland erstmals allgemeine Standards für die mit der futtermittelüberwachung beauftragten Personen definiert. Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung einer einheitlichen Durchführung der amtlichen Füttermittelüberwachung in Deutschland auf einem hohen Niveau. Anlass für den Artikel ist das 5-jährige Bestehen der Futtermittelkontrolleur-Verordnung und die Tatsache, dass in Niedersachsen etwa 40 % der deutschen Futtermittel produziert werden und hier vielfältige Erfahrungen in der Überwachung und Untersuchung von Futtermitteln vorhanden sind.
Beachtung verdient, dass die Futtermittelkontrolleur-Verordnung zeitlich sogar vor Inkrafttreten des neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im September 2005 realisiert wurde, d. h. weitestgehend bevor futtermittel- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers harmonisiert wurden. Im nachfolgenden Artikel soll die Historie kurz beleuchtet und die Umsetzung der neuen Verordnung in den Bundesländern und speziell in Niedersachsen dargestellt werden.
Autoren:
Dr. Eberhard Haunhorst
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postfach 3949
26029 Oldenburg
Dr. Claus Möllemann
Bundelehranstalt Burg Warberg e. V.
An der Burg 3
38378 Warberg





