ATD 2/2008 - Enrichment in der Versuchstierhaltung

Ein Praxisbericht aus der pharmazeutischen Qualitäts-Kontrolle

Die Haltung von Versuchstieren von biologischen Sicherheitstests ist in den einschlägigen Europäischen Regelwerken vorgeschrieben und nach wie vor in gewissem Umfang notwendig. Dennoch müssen die Tiere möglichst artgerecht gehalten werden, um zum einen gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes zu entsprechen, nur gesunde Tiere in die Tests einzusetzen, und zum andern, um ethischen Ansprüchen zu genügen. Bei den in der pharmazeutischen Qualitätskontrolle üblichen Hygienestandards ist eine Bodenhaltung von Kaninchen auf Einstreu schwer praktikabel. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Umgebungsbedingungen der Tiere anzureichern. Der vorliegende Beitrag beschreibt z. T. selbst entwickelte technische Einrichtungen, mit denen eine substantielle Bereicherung der Umgebungsbedingungen erreicht werden kann.

Autoren:
Jürgen Balles, Gero Beckmann
Labor L+S AG
Mangelsfeld 4
97708 Bad Bocklet

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