ATD 1/2008 - Risikoorientierte Probenplanung - viele Wege, ein Ziel?

Die EU gibt die allgemeinen Ziele des Lebensmittelrechts vor und setzt dabei Prioritäten: der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen steht an vorderster Stelle; kaum weniger wichtig ist aber der Schutz der Verbraucherinteressen. Diese werden sehr weit gefasst und schließen die lauteren Handelsgepflogenheiten im Lebensmittelhandel ein sowie den Tierschutz, den Pflanzenschutz und den Umweltschutz. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, in angemessener Häufigkeit amtliche Kontrollen auf Risikobasis durchzuführen. Auch die amtliche Probenahme fällt unter den Begriff amtliche Kontrolle. Über die Durchführbarkeit einer nachvollziehbar risikoorientiert geplanten Probenahme wird in verschiedenen Arbeitsgruppen seit mehr als zwei jahren bundesweit intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert. Im Folgenden werden die bislang publizierten Modelle - Stuttgarter Modell, Baden-Württembergisches Modell, Gütersloher Modell, BLC-Modell - vergleichend dargestellt und diskutiert.

Autor:
Dr. Volker Renz
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Schaflandstr. 3/2
70736 Fellbach

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