ATD 1/2008 - Tierschutz beim Schlachten: Sachkunde

Nach § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung muss derjenige, der Tiere schlachtet über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nachgewiesen worden ist oder der Antragsteller eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. In der Vergangenheit haben die Kreisverwaltungsbehörden Fleischern mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine beantragte Sachkundebescheinigung in aller Regel ohne Bedenken erteilt. Ob der Tierschutz beim Schlachten im Rahmen der Ausbildung den Stellenwert erhält, der ihm gerade unter Berücksichtigung der detaillierten Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung zukommt, kann zumindest nach der Lektüre des Ausbildungsrahmenplans bezweifelt werden. Auf Umfang und Inhalt der Ausbildung in Bezug auf das Schlachten wird in diesem Artikel eingegangen.

Autor:
Matthias Moje
Fachtierarzt für Tierschutz und Fleischhygiene
Am Galgenberg 51
95326 Kulmbach

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