ATD 2/2007 - Die Warenströme der Speisereste nach dem Aus für die Verfütterung
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 17:55
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Deutschland wurde bezüglich des Speisereste-Verfütterungsverbots eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2006 gewährt. Innerhalb der Übergangsfrist haben sich Schweinemäster einerseits und Speiserestesammler und -verarbeiter andererseits auf die Zeit ab dem 1.11.2006 umgestellt. Auf die Warenströme der Speisereste unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften seit dem 1.11.2006 wird kurz eingegangen.
Autor:
Martin Alm
Refood GmbH
Selm





