ATD 3/2007 - Botulismus in der Putenmast - Freigabe zur Schlachtung oder Tiertötung?
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 18:02
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Im Frühjahr 2007 verendeten in einem Putenmastbetrieb in einem Stallabteil mit 10.000 Putenhennen im Alter von 14 Wochen über Nacht ca. 500 Tiere. Zwei Wochen nach Erkrankungsbeginn wurde Botulinum-Toxin nachgewiesen. Amtstierärztlich stellte sich die Frage, ob für die Putenhennen eine amtliche Gesundheitsbescheinigung ausgetellt werden durfte bzw. ob die Tiere geschlachtet werden konnten. Auf die geflügelfleischhygienerechtliche Beurteilung des Geflügelbestandes und die tierschutzrechtliche Beurteilung der aus der geflügelfleischhygiene-rechtlichen Beurteilung resultierenden Tötung der Putenhennen wird eingegangen.
AutorInnen:
Dr. Sylvia Heesen
Kreis Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
Dr. Peter Bahrenberg
Tierarztpraxis an der Güterstrasse
Güterstr. 7
46499 Hamminkeln





