ATD 3/2007 - Tierschutzrechtliche Anordnung zum täglichen Freilauf von Pferden

Eine Pferdehalterin hielt Zuchtstuten, teils mit Fohlen, und Jungpferde unter unzureichenden Haltungsbedingungen. Der Auslauf wurde nachweislich nicht täglich gewährt. Daraufhin wurde durch das Veterinäramt u.a. verfügt, dass täglich eine mindestens 3-4-stündige Bewegungsmöglichkeit im Freien anzubieten sei. Die Pferdehalterin erhob Klage gegen diesen Bescheid. Die Klage hatte keinen Erfolg.
Das vollständige Urteil kann angefordert werden bei:

Dr. Andreas Franzky
Im Sande 12
21388 Soderstorf

Joomla templates by a4joomla