ATD 3/2006 - Verwaltungszwangsmaßnahmen in einem Zirkusunternehmen

Die Kontrolle eines Zirkusunternehmens im Winter ergab erhebliche Temperaturunterschreitungen im Elefantenzelt. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen orientierten sich an den Temperaturvorgaben der "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (BMVEL 2001)", die 15° C Mindesttemperatur für die Elefantenhaltung vorsehen. Die umgehende Bareintreibung eines Zwangsgeldes durch Kassenpfändung hat sich, wie der Einzelfall zeigt, als offensichtlich effektive Methode herausgestellt, ordnungsbehördlichen Druck aufzubauen.

AutorInnen:
Dr. Gunhild Maaß, Dr. Damian Nowak
Veterinär- und Lebensmitelaufsichtsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin

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