ATD 4/2006 - Zur Euthanasie einzelner Vögel

Bei Zier- und Wildvögeln erfordert das Einschläfern dieser Tiere nicht nur konsequent den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu folgen, sondern es muss auch die emotionale Lage der Tierbesitzer berücksichtigt werden. Die Grundlage für die tierärztliche Entscheidung zur Tötung eines Ziervogels muss eine schwere Erkrankung mit infauster klinischer Prognose sein. Im Falle eines Wildvogels kommt der sichere Ausschluss seiner späteren Wildbahnfähigkeit unter Berücksichtigung besonderer biologischer Leistungen der betroffenen Art hinzu. Unverzichtbares Instrument für die tierschutzgerechte Tötung eines Vogels ist die abgesicherte Diagnose einschließlich der infausten Prognose, die allein den "vernünftigen Grund" für die Euthanasie liefern können. Indikationen und Methoden zur Tötung von Ziervögeln und Wildvögeln werden beschrieben.

Autor:
Dr. N. Kummerfeld
Kinik für Zier- und Wildvögel
der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15/Haus 122
30173 Hannover

 

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