ATD 4/2006 - Untersuchung von Wildfleischproben im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 19:16
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig Haar- und Federwildproben auf Groß- und Einzelhandelsebene entnommen und sensorisch und mikrobiologisch untersucht. Bei der abschließenden rechtlichen Beurteilung des Untersuchungsgutes liegt der Schwerpunkt auf dem Ergebnis der sensorischen Prüfung. Die mikrobiologischen Befunde werden zur Bestätigung des sensorischen Ergebnisses herangezogen, da mikrobiologische Kriterien für die Beurteilung von rohem Fleisch nicht vorliegen. Die Ergebnisse der sensorischen und der mikrobiologischen Untersuchungen sind in Tabellen zusammengestellt. Die Untersuchungsergebnisse der Wildfleischproben werden diskutiert.
AutorInnen:
Dr. Ute Messelhäußer et al.
Bayrisches Landesamt für Gesundheit u. Lebensmittelüberwachung
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim





