ATD 1/2009 - Neues aus der Rechtsprechung zu Kostentragungspflicht und Haltereigenschaft

Immer wieder stehen Veterinärbehörden vor Kostenfragen, wenn sie Tiere aus Tierschutzgründen beschlagnahmen und anderweitig unterbringen müssen. Gerade wenn Tierhalter die wahren Eigentums- und Besitzverhältnisse an den tierschutzwidrig gehaltenen Tieren verschleiern, stellt sich damit das Problem, wer als Kostentragungspflichtiger heranzuziehen ist. Der im Folgenden geschilderte Fall zeigt, wie wichtig es für die Behörde ist, hier sorgfältig zu prüfen.

Autor:
Rechtsanwalt Dietrich Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein / Ts.

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