Der verschlungene Weg zum novellierten Verbraucherinformationsgesetz
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. Januar 2012 21:18
- Geschrieben von Toby Pintscher
Das erste VIG 2008 enthält eine Klausel mit der Verpflichtung zur Überprüfung des Gesetzes nach 2 Jahren. Das VIG hatte damals nach langem Prozedere im 2. Anlauf die Unterschrift des Bundespräsidenten erhalten.
Nach Auskunft des federführenden Bundesministeriums ist die Novelle das Ergebnis einer umfassenden wissenschaftsbasierten Evaluation. Die Evaluierungsphase dauerte nahezu ein Jahr. Als wesentliche Änderungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind anzusehen:
- der erweiterte Anwendungsbereich des VIG auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG),
- die Gebührenfreistellung für einfache Anträge,
- der Wegfall der schriftlichen Antragsform sowie
- die Einfügung eines § 40 Abs. 1a in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), wonach die zuständige Behörde die Öffentlichkeit informiert unter Nennung von Ross und Reiter bei Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen sowie bei Verstößen gegen Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder die der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen.
Auch das VIG in der neuen Entwurfsfassung hat bis zur Verabschiedung im Bundestag am 02.12.2011 erhebliche Änderungen erfahren. Anzuführen ist die geänderte Voraussetzung für die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen bei Grenzwertüberschreitungen. In der vom Bundestag verabschiedeten Fassung sind nunmehr zwei Ergebnisse mit einer entsprechenden Befundlage erforderlich. Auch hat die Veröffentlichungspflicht bei Verstößen eine Abmilderung erfahren. So ist ein zu erwartendes Bußgeld in Höhe von über 350 EUR Voraussetzung für eine zwingende Veröffentlichung durch die Behörde.
Damit sind auch für die Verwaltungsentscheidungen der Behörden relevante Regelungen praxistauglicher gestaltet, wenn auch bei Weitem damit keine abschließende Rechtssicherheit gegeben ist.
Nach der Verabschiedung der Novelle im Bundestag ist mit weiteren Diskussionen in den Gremien zu rechnen. Die Anhörung im Bundestag ließ weiterhin stark differierende, wenn nicht konträre Interessen der Beteiligten erkennen. Die Entwicklung bleibt spannend.
Das Gesetz wird am 20.01.2012 im Agrarausschuss und am 10.02.2012 nochmalig im Bundesrat beraten. Damit ist zu erwarten, dass das VIG nicht vor Sommer des Jahres 2012 in Kraft treten wird.





