ATD 2/2010 - Pferde in Freilandhaltung nach § 2 Tierschutzgesetz
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- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 03. Juli 2010 15:58
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München vom 30.1.2008, Az.: 9 B 05.3146, 9 B Den Amtstier
Tatbestand: Ein Pferdebesitzer hält Anfang April auf einem Grundstück drei Pferde und ein neu geborenes Fohlen in ganzjähriger Freilandhaltung. Dies wurde bei einer Kontrolle des Veterinäramtes festgestellt und beanstandet. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, nasskalter, zum Schneefall neigender Witterung war es dem Fohlen nur möglich, sich auf den Rasengittersteinen am Fressplatz abzulegen.





