Pressemitteilung zum 31. Internationalen Veterinärkongress 23.-24. April 2012

Amtstierärzte fordern Antibiotika-Ampel

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) sieht die verpflichtende Erfassung der Abgabe und Anwendung von Antibiotika in einer von den Veterinärbehörden auswertbaren zentralen Datenbank als zwingende Voraussetzung für eine effektive Überwachung.
Die Studienergebnisse aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen über den Einsatz von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztierarten belegen nach Auffassung des BbT dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der Transparenz im Tierarzneimittelverkehr. Wer einen zu hohen Einsatz von Antibiotika oder sogar Missbrauch beklage, müsse auch die Behörden so

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ATD 1/2012 - Niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 in Geflügelbeständen

Ärgernis oder gefährliche Vorstufe der Geflügelpest?

Infektionen des Geflügels mit niedrig pathogenen aviären Influenza A Viren (NPAIV) verlaufen häufig mit milder Klinik oder sogar symptomlos. Dennoch sind Infektionen mit NPAIV der Subtypen H5 und H7 anzeigepflichtig, und Geflügel betroffener Bestände ist grundsätzlich zu töten und unschädlich zu beseitigen. Grundlage dieser Maßnahmen sind Erkenntnisse darüber, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) stets spontan durch Mutation aus NPAIV der Subtypen H5 und H7 hervorgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass NPAIV zur hochpathogenen Variante mutieren, korreliert positiv mit deren Replikationsaktivität in Geflügel. Der in den einschlägigen Rechtsgrundlagen verankerte Grundsatz der Tötung und unschädlichen Beseitigung infizierter und infektionsverdächtiger Bestände trägt diesen Erkenntnissen Rechnung. dennoch ist die ethisch-tierschutzrechtlich motivierte Forderung nach einer differnezierten Rechtsgüterabwägung in Hinblick auf den "vernünftigen Grund" für die Tötung solcher klinisch oft gesunden Bestände absolut berechtigt.

Korrespondierender Autor:
T. C. Harder
Institut für Diagnostische Virologie
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald - Insel Riems

ATD 1/2012 - Einfluss eine Oberflächenbehandlungsverfahrens auf die Keimbelastung von Hähnchen

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Anwendung von oberflächenaktiven antimikrobiellen Substanzen an z. B. Geflügelkarkassen sehr sinnvoll zur Verbesserung der hygienischen Wertigkeit so behandelter geschlachteter Tiere. Obwohl dadurch der Verraucherschutz in diesem Sektor deutlich zu verbessern wäre, ist entsprechendes Handeln EU-weit immer noch unzulässig. 36 Hähnchen wurden teils im Sprüh- und teils im Dipverfahren mit einer Lösung von "Glutamal bioactive" oberflächlich behandelt. 20 Hähnchen wurden als Kontrolltiere entsprechend mit nur Wasser behandelt. Alle Tierköper wurden bis zum 8. Tag gelagert und auf verschiedene Parameter, insbesondere auch mikrobiologisch und sensorisch untersucht. Es stellte sich heraus, dass sprühbehandelte Tierkörper bessere sensorische Bewertungen erhielten. Nachdrücklich betont wird in diesem Zusammenhang, dass das Anwenden von Sprüh- oder Dipverfahren ausschließlich eine zusätzliche Hygienemaßnahme sein könnte, keinesfalls jedoch zur Gefahr der Vernachlässigung ohnehin gebotener Hygienemaßnahmen führen dürfte. Die lebensmittelrechtliche Verbotssituation wird näher erläutert.

AutorInnen:
A. Stolle, H.-G. Liebich, S. Kaufmann
Donauschwabenstr. 18
85386 Eching

 

ATD 1/2012 - Antibiotikaeinsatz und Tierschutz in der Nutztierhaltung

Zur Minimierung von bakteriellen Resistenzen und zur Senkung der insgesamt in der Nutztierhaltung eingesetzten Antibiotikamengen werden außer der Einhaltung sogenannter "Antibiotikaleitlinien" auch Strategien benötigt, die eine messbare Verbesserung der Haltung und Betreuung der Tiere in den Tierbeständen zum Hauptziel haben, da suboptimale Lebensbedingungen der Tiere ständig zu eigentlich vermeidbaren, aber trotzdem in jedem Produktionszyklus wiederkehrenden Infektionskrankheiten führen, die wiederum die Anwendung von Antibiotika unverzichtbar machen. Das Gesamtziel aller Bemühungen zur Senkung der Antibiotikamengen muss sein, ein Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Tiergesundheit bei gleichzeitiger Senkung der dafür benötigten Antibiotikamengen zu entwickeln und in die Praxis einzuführen, um so zügig wie möglich diejenigen Landwirte, die signifikant über dem Anwendungsdurchschnitt pro Tierzahl liegen, zu identifizieren. Auf der Grundlage des dafür zu schafffenden Benchmarkings sind dann zielorientierte Beratungen und risikoorientierte Überwachungen einzuführen.

Autor:
Th. Blaha
Außenstelle für Epidemiologie der
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Büscheler Str. 9
49456 Bakum

ATD 1/2012 - Augen und Ohren von Schweinen

Eine Abwägung von Verbrauchrschutz und Marktaspekten

Bei Schweineschlachtungen besteht die Frage, ob Augen und Ohrenausschnitte generell untauglich zum Genuss für Menschen sind oder ob die Bewertung dieser Tierkörperteile der Einzelfallentscheidung durch den amtlichen Tierarzt unterliegen. Die fleischgesetzlichen Vorschriften (Marktrecht) schlagen die genannten Teile jedoch dem Schlachtgewicht zu und verlangen bei Entfernung vor der Wägung einen Gewichtsausgleich durch Korrekturfaktoren. Das Marktrecht sieht außerdem eine Genehmigungspflicht vor, wenn der Schlachtbetrieb die generelle Entfernung von Augen und Ohrenausschnitten praktizieren will.

Autoren:
A. Stolle, N. Kunz
Donauschwabenstr. 18
85386 Eching

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